vorzeitiger Antrag, aber wie?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
lele11

vorzeitiger Antrag, aber wie?

Beitrag von lele11 » 08 Feb 2011, 15:34

Ich will nach 1.5 Jahren einen vorzeitigen Antrag stellen. Kann alle Tipps und Tricks gebrauchen. Wer kann mir helfen?
Gruß lele

_kurbeduerftigt_

Spare dir die Kraft

Beitrag von _kurbeduerftigt_ » 08 Feb 2011, 19:11

Hallo!
Nach 1.5 Jahren kriegen noch nicht mal Eltern mit behinderten Kindern den Antrag bewilligt. Deswegen denke ich, dass es sinnlos ist soviel Kraft darein zu stecken und dann doch nur eine Ablehnung..
Warte lieber ab und spare dir die Kraft...;-)

lele11

Beitrag von lele11 » 08 Feb 2011, 19:15

Hatte ein ganz besonderes Problem in meiner ersten Kur. In meinem Arztbericht steht dies auch drin. Hoffe damit komme ich weiter, denn meine erste Kur war nicht erfolgreich.

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Misaya
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Beitrag von Misaya » 08 Feb 2011, 19:16

Soweit ich weiß, klappt es erst nach 4 Jahren frühestens nach 3

Jahren, wenn neue Erkrankungen hinzu gekommen sind ... :-o

Bin mir aber nicht 100% sicher auf dem Gebiet. Vielleicht findest

Du hier im Forum den passenden Hilfetext. :)
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Feb 2011, 19:20

Na nach 4 Jahren wäre es ja nicht mehr vorzeitig.... misaya - da ist die gesetzlich festgelegte Wartezeit ja abgelaufen...

lele11

Beitrag von lele11 » 08 Feb 2011, 19:21

Bis zum Antritt der Kür wären dann zwei Jahre vorbei.

_kurbeduerftigt_

Beitrag von _kurbeduerftigt_ » 08 Feb 2011, 19:21

Das glaube ich dir auf´s Wort. Ich finde auch das 4 Jahre ganz schön lange sind, aber leider machen die Krankenkassen da keine Ausnahmen! :heul:

lele11

Beitrag von lele11 » 08 Feb 2011, 19:23

Der Klinikleiter hat mir auch Mut gemacht es zu versuchen. Muss aber mit Ablehnung rechnen, da die KKguckt wie wir reagieren. Ich kann kämpfen!!!!!

lele11

Beitrag von lele11 » 08 Feb 2011, 19:24

In welcher KK bist du denn, Kurbedürftig?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Feb 2011, 19:24

Völlig egal wann man die Kur antritt - als Zeit zwischen den Kuren ( Wartezeit ) gilt immer die zeit ab dem 1. tag der letzten Kur bis zum erneuten Kurantrag... also 1,5 Jahre dann bei dir..

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