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Egal ob Mukiku oder Reha, trotzdem 4 Jahre?

Verfasst: 02 Apr 2011, 16:46
von Annemie
Hallo, ich bin da wohl meinerseits einem Irrtum aufgesessen. Ich hatte 2004 eine Mukiku und 2008 eine Reha mit Kind als Begleitperson. Ich hatte am Freitag angefragt wie der Bearbeitungsstand ist. Sie hatte nun beim HA die Entlassungspapiere von der Reha angefordert. Und das wäre nun eine vorzeitige Beantragung. Sie meinte Reha oder Kur ist egal, da beides Stationär ist, ist es alle 4 Jahre. OK. Habe ich nun begriffen. Jetzt habe ich aber Angst, dass man mir wieder eine REha gibt. Ich habe absolut keine Symptome einer PTB aufgeschrieben und habe auch keine. Ich weiss, dass in den Papieren steht ich solle alle 2 Jahre eine Intervallkur machen. Ich will aber keine REha und ich brauch das jetzt auch nicht. Könnt ihr mir da die Angst nehmen, oder soll ich da im vorfeld schon etwas machen?
LG
Annemie

Verfasst: 03 Apr 2011, 07:12
von ditze04
Reha und Mukikur sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Eine Reha wäre bei dir jetzt vorzeitig, weil du 2008 in Reha warst, eine MuKiKur wäre auf garkeinen Fall vorzeitig, weil die letzte MuKiKur schon knapp 7 Jahre her ist.
Ich vermute mal, dass deine Ärztin da überhaupt keine Ahnung hat.
LG
ditze04

Verfasst: 03 Apr 2011, 16:39
von Annemie
Hallo Ditze,
danke für deine Antwort. Das war nicht die Ärztin sondern die Sachbearbeiterin bei der KK. Dann heisst das ja, dass die mich zur RV abschieben wollen!!! Oder nicht??!! Ogottogott.
Ich habe aber einen Antrag auf MUKIKU gestellt. Wo kann man denn so was nachlesen? Wartezeit zwischen den versch. Maßnahmen?
Danke nochmals, dass du mir geantwortet hast. Und ich doofe Nuss habe mich noch bei der Sachbearbeiterin wegen meiner Unwissenheit entschuldigt. :kopfanwand:
LG
Annemie

Verfasst: 03 Apr 2011, 16:47
von ditze04
Laetitia hatte hier letztens einen Link eingestellt mit Richtlinien für den medizinisch technischen Dienst. Vielleicht kann sie ihn nochmal einstellen.
Ansonsten steht sowas auch auf den Seiten der Krankenkassen. Da mußt du dich dann mal durchlesen.

Verfasst: 03 Apr 2011, 17:20
von ditze04
Ich glaube hier steht es irgendwo:
http://www.mds-ev.de/media/pdf/RL_VorsorgeReha_2005.pdf
habs mir aber jetzt nicht ganz durchgelesen.

Verfasst: 03 Apr 2011, 17:34
von Annemie
Danke. ist ein bisschen viel zum mal "schnell" durchlesen. Beim Überfliegen mal keine Frist gesehen. _Werde es mir in einer ruhigen Minute nochmal anschauen. Vielen Dank.

Verfasst: 09 Apr 2011, 10:52
von Schneeglitzern
Hast Du eine Antwort gefunden?

ich stelle mir nämlich die gleiche Frage.

Ich habe die letzte Mukikur im Mai 2008 gemacht. Jetzt würde ich gerne eine Reha mit Kindern beantragen.

Gruß
Schneeglitzern

Verfasst: 09 Apr 2011, 12:14
von Annemie
Hallo Schneeglitzer,
nein ich bin leider nicht weiter gekommen. Aus dem Link habe ich nur die Frist für einen MDK-ler gefunden, aber nichts bezüglich Reha und Mukiku...
Ich hatte mal versucht beim DRK anzurufen, leider war die Dame nicht da.
Nächste Woche werde ich mal wieder anrufen. Auch bei der Krankenkasse.
Schönes Wochenende
Annemie

Verfasst: 09 Apr 2011, 12:25
von Juddel
Erst mal hat eine Reha ÜBERHAUPT nicht mit einer Mukikur zu tun, selbst wenn die Reha auch von der KK bezahlt wurde. Das ist was ganz anderes. Also, du kannst sehr wohl zur Mukikur da diese schon lange her ist. Das ist so.
Es zählen §40 als Reha und §24 als Mukikur, Sozialgesetzbuch. Stehts drin. Sonst in den Richtlinien der KK. Hattest du denn eine "normale" Reha über die KK, oder eine Mutter-Kind-Reha nach §41?

Verfasst: 09 Apr 2011, 12:56
von Annemie
Hallo Juddel,
2008 hatte ich eine Reha und meine Tochter kam als Begleitperson mit. Mein Mann ist oft weg auf Montage und da kann er sich nicht um sie kümmern. Die Reha ging über die Rentenversicherung. Meine Mukiku 2004 über die Krankenkasse.
Nächste Woche werde ich mehr sehen, bzw. hören.
LG
Annemie