wer bezahlt Gehalt bei neuem Arbeitsplatz ?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
tici

wer bezahlt Gehalt bei neuem Arbeitsplatz ?

Beitrag von tici » 02 Jun 2011, 12:31

heute brauche ich mal eure Hilfe

habe zum 1. 6 neuen Job , beim Einstellungsgespräch hatte ich erwähnt das ich allerdings am 8. 6 in Kur gehen werde und gerne ab 1.7 anfangen würde.
Mein AG fragte wo das Problem sei , er würde mich gerne zu 1.6 einstellen, mit der Kur ging das in Ordnung
Habe mich gewundert, nochmals nachgefragt ob er das wirklich möchte.
Ja, beginn 1.6 !
Ok , habe meinen alten Job also gekündig und nun bin ich in der neuen Firma

Gestern gab es dann ein Gespräch mit der Buchhaltung und da hieß es
das die Kur (sprich mein Gehalt ) die KK zahlen müsste da ich ja erst
die Arbeit aufgenommen habe.
Ich müßte da mit der KK regeln.
Kopfschüttel........ Stehe ich nun womöglich ohne Gehalt für die 3 Wochen da????
Habe gestern leider niemand mehr bei der KK erreicht aber ich kann das nicht glauben
denn soviel ich weiß ist die Kur doch wie eine Krankmeldung und die ersten 6 Wochen ist doch der Arbeitgeber dafür verantwortlich.
oder??????
Hätte doch dann nicht zum 31.5 gekündigt . Bin definitiv zu 1.6 eingestellt
worden und das wie gesagt mit Kurzusage und Wissen meines jetzigen
Chefes.Will nicht schon jetzt Ärger bevor ich richtig angefangen habe zu arbeiten.
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt??

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Jun 2011, 12:33

Erst wenn Du 4 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber gearbeitet hast hast du das Anrecht auf Lohnfortzahlung durch den AG ... Das gilt auch für Kuren...

Wenn du also in Kur fährst bevor du 4 komplette Wochen gearbeitet hast bekommst du nur Krankengeld.

Das ist korrekt so.

tici

Beitrag von tici » 02 Jun 2011, 12:38

wenn wir dich nicht hätten laetitia

danke für die schnelle antwort, d.h. die KK muss echt Krankengeld zahlen.
Und die machen das????

tici

Beitrag von tici » 02 Jun 2011, 12:40

wo kann ich das nachlesen, das weißt du doch bestimmt

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Jun 2011, 13:02

ZB hier
Und im Gesetz hier

Krankengeld muss man natürlich beantragen.... Einfach so zahlt das keine Kk.----

tici

Beitrag von tici » 02 Jun 2011, 13:06

DANKE, hast mir wirklich geholfen. Email an KK ist schon weg.

tici

nochmals zum Thema

Beitrag von tici » 02 Jun 2011, 13:12

hat du auch eine Ahnung von welchem Gehalt dann gezahlt wird??
mein altes oder schon das neue ????

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Jun 2011, 14:18

So weit ich weiß das neue..... Denn das ist ja die Berechnungsgrundlage ...

Der AG wird da was für die Kk ausfüllen müssen..

Valentina
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Registriert: 30 Apr 2011, 21:04

Beitrag von Valentina » 02 Jun 2011, 20:01

Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich so ist. Will Dich ja nicht verunsi chern. Aber Krankengeld bekommst Du nur, wenn Dich der Arzt auch krank geschrieben hat und das wiederum ist schlecht für die MKK, weil die in der Regel arbeitsfähig angetreten wird. Also da mußt Du wirklich die KK fragen. Bei welcher bist Du denn? Drücke Dir in jedem Fall die Daumen

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 03 Jun 2011, 06:57

Nein - es ist richtig so!

Denn wenn wg der Indikationen wg der man in Kur fährt schon mehr als 6 Wochen krank war in dem Jahr bekommt man auch nur Krankengeld.

Und das ne Kur wie ne AU behandelt wird ist gesetzlich festgeschrieben.

Also muss die KK Krankengeld zahlen.

Und wenn Du es immer noch nicht glaubst Valtentina , dann schau einfach in § 9 des Entgeldfortzahlungsgesetzes... da steht es geschrieben. Klick

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