Verwirrt - Entgeltersatzleistung u. Urlaub Kinder-Reha
Verfasst: 22 Jun 2011, 10:22
Hallo,
es geht um die Kinder-Reha-Maßnahme meines Kindes, bei der ich als Begleitperson bewilligt wurde.
Hinsichtlich der Lohnausfallkosten der Begleitperson gilt ja, dass der bei einer Begleitperson, die ein Kind begleitet, der entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erstattet wird, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit der Begleitperson dargelegt wird.
Eine Anrechnung von Urlaub auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation erfolgt nicht (mehr), wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies ist zwischenzeitlich im § 10 des Bundesurlaubgesetzes aufgenommen worden.
Ich bin berufstätig (kein 400 Euro Job). Woher weiß ich, ob ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz habe??? Wann muss ich den Antrag einreichen?? Vorher schon? Wie ist das mit Urlaub?? Wann muss ich Urlaubstage nehmen, wann nicht oder was sonst??
HILFE!! Manchmal stehe ich einfach auf dem Schlauch... :kopfanwand:
es geht um die Kinder-Reha-Maßnahme meines Kindes, bei der ich als Begleitperson bewilligt wurde.
Hinsichtlich der Lohnausfallkosten der Begleitperson gilt ja, dass der bei einer Begleitperson, die ein Kind begleitet, der entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erstattet wird, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit der Begleitperson dargelegt wird.
Eine Anrechnung von Urlaub auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation erfolgt nicht (mehr), wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies ist zwischenzeitlich im § 10 des Bundesurlaubgesetzes aufgenommen worden.
Ich bin berufstätig (kein 400 Euro Job). Woher weiß ich, ob ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz habe??? Wann muss ich den Antrag einreichen?? Vorher schon? Wie ist das mit Urlaub?? Wann muss ich Urlaubstage nehmen, wann nicht oder was sonst??
HILFE!! Manchmal stehe ich einfach auf dem Schlauch... :kopfanwand: