Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung
Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
das Thema Lohnfortzahlung wurde schon öfters angesprochen.
Ich habe jetzt aber eine spezielle Frage.
Ich bin auf knapp 400 Euro Basis beschäftig und zahle Beiträge zur Sozialversicherung ein. Zudem bin ich in einem kleinen Betrieb von 4 Leuten beschäftigt.
Jetzt gehe ich bald in Mutter-Kind-Kur und wollte gerne wissen wie es genau mit der Lohnfortzahlung aussieht.
Lt. Steuerberater soll ich die Krankmeldung bei Ihnen abgeben, diese würden dies an die Bundes-Knappschaft weiterleiten, diese an die KK und von den würde ich das Geld bekommen - genau wusste es aber die Mitarbeiterin nicht.
Stimmt das so oder wie muss ich vorgehen?
Bzw. wenn ich Lohnfortzahlung vom Chef bekomme bekommt er wieder einen Anteil zurück?
Es wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekäme.
Vielen Dank
Gruss
smada
das Thema Lohnfortzahlung wurde schon öfters angesprochen.
Ich habe jetzt aber eine spezielle Frage.
Ich bin auf knapp 400 Euro Basis beschäftig und zahle Beiträge zur Sozialversicherung ein. Zudem bin ich in einem kleinen Betrieb von 4 Leuten beschäftigt.
Jetzt gehe ich bald in Mutter-Kind-Kur und wollte gerne wissen wie es genau mit der Lohnfortzahlung aussieht.
Lt. Steuerberater soll ich die Krankmeldung bei Ihnen abgeben, diese würden dies an die Bundes-Knappschaft weiterleiten, diese an die KK und von den würde ich das Geld bekommen - genau wusste es aber die Mitarbeiterin nicht.
Stimmt das so oder wie muss ich vorgehen?
Bzw. wenn ich Lohnfortzahlung vom Chef bekomme bekommt er wieder einen Anteil zurück?
Es wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekäme.
Vielen Dank
Gruss
smada
Ich bin auch auf 400 Euro Basis beschäftigt und hatte 2 Wochen
Urlaub und 3 Wochen Kur und somit ... 5 Wochen KEIN Geld.
Ich zahle einen kleinen Anteil an Rentenversicherung, den Rest
zahlt der Chef. Ob das mit dem kein Geld rechtens ist, weiß ich
nicht. Bei uns ist es so und damit müssen wir uns abfinden ...
oder gehen
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Urlaub und 3 Wochen Kur und somit ... 5 Wochen KEIN Geld.
Ich zahle einen kleinen Anteil an Rentenversicherung, den Rest
zahlt der Chef. Ob das mit dem kein Geld rechtens ist, weiß ich
nicht. Bei uns ist es so und damit müssen wir uns abfinden ...
oder gehen

Ich weiß nur, das der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, wenn eine 400€Kraft krabk ist und sich das Geld bei entsprechender AU-Bescheinigung dann wiederholen kann ( zumindest antteilsmäßig glaube ich).
Bei einer Muki-Kur bist du ja aber nicht krankgeschrieben....
Ich vermute aber, das es da eine ähnliche Regelung gibt - schau doch mal auf die Seite der Knappschaft.
Bei einer Muki-Kur bist du ja aber nicht krankgeschrieben....
Ich vermute aber, das es da eine ähnliche Regelung gibt - schau doch mal auf die Seite der Knappschaft.
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Moin,
lt. Info Newsletter der Knappschaft steht Folgendes:
"m Krankheitsfall oder bei einer medizinisch verordneten Maßnahme erhalten Sie als Minijobber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, eine Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes bis zu sechs Wochen. Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie nicht nacharbeiten, eine Lohnkürzung darf auch nicht erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen lang ohne Unterbrechung besteht."
Der Arbeitgeber kann sich einen Teil (80%) bei der KK wiederholen, Dein Problem ist das aber nicht, Dein Gehalt muß der Chef ungekürzt auszahlen.
Schöne Kur
Grisu
lt. Info Newsletter der Knappschaft steht Folgendes:
"m Krankheitsfall oder bei einer medizinisch verordneten Maßnahme erhalten Sie als Minijobber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, eine Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes bis zu sechs Wochen. Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie nicht nacharbeiten, eine Lohnkürzung darf auch nicht erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen lang ohne Unterbrechung besteht."
Der Arbeitgeber kann sich einen Teil (80%) bei der KK wiederholen, Dein Problem ist das aber nicht, Dein Gehalt muß der Chef ungekürzt auszahlen.
Schöne Kur
Grisu