Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
smada

Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung

Beitrag von smada » 27 Jun 2011, 20:20

Hallo,
das Thema Lohnfortzahlung wurde schon öfters angesprochen.
Ich habe jetzt aber eine spezielle Frage.

Ich bin auf knapp 400 Euro Basis beschäftig und zahle Beiträge zur Sozialversicherung ein. Zudem bin ich in einem kleinen Betrieb von 4 Leuten beschäftigt.

Jetzt gehe ich bald in Mutter-Kind-Kur und wollte gerne wissen wie es genau mit der Lohnfortzahlung aussieht.

Lt. Steuerberater soll ich die Krankmeldung bei Ihnen abgeben, diese würden dies an die Bundes-Knappschaft weiterleiten, diese an die KK und von den würde ich das Geld bekommen - genau wusste es aber die Mitarbeiterin nicht.

Stimmt das so oder wie muss ich vorgehen?
Bzw. wenn ich Lohnfortzahlung vom Chef bekomme bekommt er wieder einen Anteil zurück?

Es wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekäme.

Vielen Dank
Gruss
smada

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Misaya
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Beitrag von Misaya » 27 Jun 2011, 20:24

Ich bin auch auf 400 Euro Basis beschäftigt und hatte 2 Wochen
Urlaub und 3 Wochen Kur und somit ... 5 Wochen KEIN Geld.

Ich zahle einen kleinen Anteil an Rentenversicherung, den Rest
zahlt der Chef. Ob das mit dem kein Geld rechtens ist, weiß ich
nicht. Bei uns ist es so und damit müssen wir uns abfinden ...
oder gehen :) .
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ELCHfuzzi

Beitrag von ELCHfuzzi » 27 Jun 2011, 20:33

Ich würde mal bei der KK nachfragen, wie sich das Ganze verhält.

Ich selber war zum Kurzeitpunkt auch geringfügig beschäftigt und hab keine Lohnfortzahlung bekommen.

Ich hab Hier etwas gefunden, was dir evtl. weiterhelfen könnte ( und auch die Aussage des StB gleichkommt ).

schuetze
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Beitrag von schuetze » 27 Jun 2011, 21:43

du brauchst keine Krankmeldung weil ich glaub mit einer Krankmeldung kannst du ja nicht zur MUKIKU, sondern mußt mit der Kurbescheiningung zum Arbeitgeber und daraufhin bekommst du dann Lohn für die 3 Wochen vom Arbeitgeber.


Das ist in jedem 400 Euro Job so das steht dir zu.

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amanda04
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Beitrag von amanda04 » 28 Jun 2011, 06:45

Als ich 2006 zur Muki Kur war habe ich auch mein Lohn weiter vom Arbeitgeber bekommen. War zu dem zeitpunkt auch auf 400 Euro beschäftigt. Habe dem Arbeitgeber nur die bescheinigung vorgelegt das ich zur Kur fahre und fertig.
Liebe grüße Claudia

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 28 Jun 2011, 09:05

Ich weiß nur, das der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, wenn eine 400€Kraft krabk ist und sich das Geld bei entsprechender AU-Bescheinigung dann wiederholen kann ( zumindest antteilsmäßig glaube ich).
Bei einer Muki-Kur bist du ja aber nicht krankgeschrieben....
Ich vermute aber, das es da eine ähnliche Regelung gibt - schau doch mal auf die Seite der Knappschaft.
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

benita

Beitrag von benita » 28 Jun 2011, 09:35

Hallo #D

auch ich war zur Zeit unserer Mutter-Kind-Kur geringfügig Beschäftigt.
Ich bekam von der Krankenkasse eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber und habe mein Gehalt weiter bekommen.
Wenn ich mich richtig erinnere hat die Kasse einen Teil der Kosten übernommen.

smada

Beitrag von smada » 28 Jun 2011, 20:55

Hallo zusammen,

Danke für Euro Antworten.

Wenn noch jemand genaueres weiß freue ich mich auf weitere Antworten.

Gruss

smada

Beitrag von smada » 28 Jun 2011, 21:10

Hallo,

dies habe ich eben gefunden: http://www.minijob-zentrale.de/nn_17965 ... __nnn=true

grisu626

Beitrag von grisu626 » 30 Jun 2011, 13:54

Moin,

lt. Info Newsletter der Knappschaft steht Folgendes:

"m Krankheitsfall oder bei einer medizinisch verordneten Maßnahme erhalten Sie als Minijobber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, eine Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes bis zu sechs Wochen. Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie nicht nacharbeiten, eine Lohnkürzung darf auch nicht erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen lang ohne Unterbrechung besteht."

Der Arbeitgeber kann sich einen Teil (80%) bei der KK wiederholen, Dein Problem ist das aber nicht, Dein Gehalt muß der Chef ungekürzt auszahlen.

Schöne Kur

Grisu

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