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Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung

Verfasst: 27 Jun 2011, 20:20
von smada
Hallo,
das Thema Lohnfortzahlung wurde schon öfters angesprochen.
Ich habe jetzt aber eine spezielle Frage.

Ich bin auf knapp 400 Euro Basis beschäftig und zahle Beiträge zur Sozialversicherung ein. Zudem bin ich in einem kleinen Betrieb von 4 Leuten beschäftigt.

Jetzt gehe ich bald in Mutter-Kind-Kur und wollte gerne wissen wie es genau mit der Lohnfortzahlung aussieht.

Lt. Steuerberater soll ich die Krankmeldung bei Ihnen abgeben, diese würden dies an die Bundes-Knappschaft weiterleiten, diese an die KK und von den würde ich das Geld bekommen - genau wusste es aber die Mitarbeiterin nicht.

Stimmt das so oder wie muss ich vorgehen?
Bzw. wenn ich Lohnfortzahlung vom Chef bekomme bekommt er wieder einen Anteil zurück?

Es wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekäme.

Vielen Dank
Gruss
smada

Verfasst: 27 Jun 2011, 20:24
von Misaya
Ich bin auch auf 400 Euro Basis beschäftigt und hatte 2 Wochen
Urlaub und 3 Wochen Kur und somit ... 5 Wochen KEIN Geld.

Ich zahle einen kleinen Anteil an Rentenversicherung, den Rest
zahlt der Chef. Ob das mit dem kein Geld rechtens ist, weiß ich
nicht. Bei uns ist es so und damit müssen wir uns abfinden ...
oder gehen :) .

Verfasst: 27 Jun 2011, 20:33
von ELCHfuzzi
Ich würde mal bei der KK nachfragen, wie sich das Ganze verhält.

Ich selber war zum Kurzeitpunkt auch geringfügig beschäftigt und hab keine Lohnfortzahlung bekommen.

Ich hab Hier etwas gefunden, was dir evtl. weiterhelfen könnte ( und auch die Aussage des StB gleichkommt ).

Verfasst: 27 Jun 2011, 21:43
von schuetze
du brauchst keine Krankmeldung weil ich glaub mit einer Krankmeldung kannst du ja nicht zur MUKIKU, sondern mußt mit der Kurbescheiningung zum Arbeitgeber und daraufhin bekommst du dann Lohn für die 3 Wochen vom Arbeitgeber.


Das ist in jedem 400 Euro Job so das steht dir zu.

Verfasst: 28 Jun 2011, 06:45
von amanda04
Als ich 2006 zur Muki Kur war habe ich auch mein Lohn weiter vom Arbeitgeber bekommen. War zu dem zeitpunkt auch auf 400 Euro beschäftigt. Habe dem Arbeitgeber nur die bescheinigung vorgelegt das ich zur Kur fahre und fertig.

Verfasst: 28 Jun 2011, 09:05
von cuddle
Ich weiß nur, das der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, wenn eine 400€Kraft krabk ist und sich das Geld bei entsprechender AU-Bescheinigung dann wiederholen kann ( zumindest antteilsmäßig glaube ich).
Bei einer Muki-Kur bist du ja aber nicht krankgeschrieben....
Ich vermute aber, das es da eine ähnliche Regelung gibt - schau doch mal auf die Seite der Knappschaft.

Verfasst: 28 Jun 2011, 09:35
von benita
Hallo #D

auch ich war zur Zeit unserer Mutter-Kind-Kur geringfügig Beschäftigt.
Ich bekam von der Krankenkasse eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber und habe mein Gehalt weiter bekommen.
Wenn ich mich richtig erinnere hat die Kasse einen Teil der Kosten übernommen.

Verfasst: 28 Jun 2011, 20:55
von smada
Hallo zusammen,

Danke für Euro Antworten.

Wenn noch jemand genaueres weiß freue ich mich auf weitere Antworten.

Gruss

Verfasst: 28 Jun 2011, 21:10
von smada
Hallo,

dies habe ich eben gefunden: http://www.minijob-zentrale.de/nn_17965 ... __nnn=true

Verfasst: 30 Jun 2011, 13:54
von grisu626
Moin,

lt. Info Newsletter der Knappschaft steht Folgendes:

"m Krankheitsfall oder bei einer medizinisch verordneten Maßnahme erhalten Sie als Minijobber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, eine Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes bis zu sechs Wochen. Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie nicht nacharbeiten, eine Lohnkürzung darf auch nicht erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen lang ohne Unterbrechung besteht."

Der Arbeitgeber kann sich einen Teil (80%) bei der KK wiederholen, Dein Problem ist das aber nicht, Dein Gehalt muß der Chef ungekürzt auszahlen.

Schöne Kur

Grisu