Antrag an RV weitergeleitet
Antrag an RV weitergeleitet
Heute kam Post. Mein Antrag würde an die RV weitergegeben. Das kann ja dauern. Dürfen die das einfach so?
Da kann Ich mir zwiesel bestimmt abschminken.
Lt. MDK-GA vom 07.02.12 erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Verstehe ich zwar nicht aber naja.
Da kann Ich mir zwiesel bestimmt abschminken.
Lt. MDK-GA vom 07.02.12 erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Verstehe ich zwar nicht aber naja.
LG Sandra
- immerdabei
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- Registriert: 12 Dez 2007, 08:32
RE:
Den Eindruck habe ich auch! ;DOriginal geschrieben von rub
Ich denke mal es wird so laufen, das die KK das vom Tisch haben will und schieb das wegen "Gefährdung Erwerbsfähigkeit" zur RV rüber...
Leg dagegen Widerspruch bei deiner KK ein. Und erkläre, dass du eine Mutter-Kind-Kur machen möchtest und KEIN Reha.
Liebe Grüße Astrid
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Nein, Nein und nochmal NEIN!
Die Kasse darf deine Unterlagen nicht einfach weiterleiten. Gefährdung der Erwerbstätigkeit heißt nichts anderes, dass du Gefahr läufst damit nicht mehr arbeiten zu können und das ist widerum Sache der Rentenversicherung und nennt sich Rehabilitation! 1. ) Dauert die viel länger , i.d. Regel 6 Wochen u.länger, 2.) Du kannst zwar Begleitkinder mitnehmen, aber diese sind dann nur zu den Therapiezeiten betreut, und wer kann sich schon leisten schulpflichtige Kinder mal eben 6 Wochen daheim zu lassen, oder beim Papa? Nimmt der sich dann 6 Wochen Urlaub? Oder ihr müsst Haushaltshilfe/Kurzzeitpflege kommen lassen...das würde ich mir sehr gut überlegen und def. Widerspruch einlegen, das geht garnicht! Beim Widerspruch dann auf die mütterspezifischen Belastungen eingehen (da gibt es einen eigenen Thread zu was das genau ist) und das Dringlichkeitsattest vom Hausarzt beilegen...
Die Kasse darf deine Unterlagen nicht einfach weiterleiten. Gefährdung der Erwerbstätigkeit heißt nichts anderes, dass du Gefahr läufst damit nicht mehr arbeiten zu können und das ist widerum Sache der Rentenversicherung und nennt sich Rehabilitation! 1. ) Dauert die viel länger , i.d. Regel 6 Wochen u.länger, 2.) Du kannst zwar Begleitkinder mitnehmen, aber diese sind dann nur zu den Therapiezeiten betreut, und wer kann sich schon leisten schulpflichtige Kinder mal eben 6 Wochen daheim zu lassen, oder beim Papa? Nimmt der sich dann 6 Wochen Urlaub? Oder ihr müsst Haushaltshilfe/Kurzzeitpflege kommen lassen...das würde ich mir sehr gut überlegen und def. Widerspruch einlegen, das geht garnicht! Beim Widerspruch dann auf die mütterspezifischen Belastungen eingehen (da gibt es einen eigenen Thread zu was das genau ist) und das Dringlichkeitsattest vom Hausarzt beilegen...