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Antrag an RV weitergeleitet
Verfasst: 11 Feb 2012, 16:01
von Wolle
Heute kam Post. Mein Antrag würde an die RV weitergegeben. Das kann ja dauern. Dürfen die das einfach so?
Da kann Ich mir zwiesel bestimmt abschminken.
Lt. MDK-GA vom 07.02.12 erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.
Verstehe ich zwar nicht aber naja.
Verfasst: 11 Feb 2012, 16:07
von immerdabei
Willst du denn eine Reha über die RV machen?

- Wenn nicht, dann musst du wohl Widerspruch einlegen ... *denk*
Verfasst: 11 Feb 2012, 16:13
von st-peter
Versteh ich auch nicht so ganz. Eine Mutter-Kind-Kur als Vorsorge muss doch über deine KK laufen.
Verfasst: 11 Feb 2012, 17:07
von Wolle
Ich denke mal es wird so laufen, das die KK das vom Tisch haben will und schieb das wegen "Gefährdung Erwerbsfähigkeit" zur RV rüber...
Ich weiß auch nicht was Erschöpfung und Tod nach Krebserkrankung mit der Erwerbsfähigkeit zu tun hat!!!
RE:
Verfasst: 11 Feb 2012, 18:39
von st-peter
Original geschrieben von rub
Ich denke mal es wird so laufen, das die KK das vom Tisch haben will und schieb das wegen "Gefährdung Erwerbsfähigkeit" zur RV rüber...
Den Eindruck habe ich auch! ;D
Leg dagegen Widerspruch bei deiner KK ein. Und erkläre, dass du eine Mutter-Kind-Kur machen möchtest und KEIN Reha.
Verfasst: 11 Feb 2012, 18:53
von chrissykoeln
Nein, Nein und nochmal NEIN!
Die Kasse darf deine Unterlagen nicht einfach weiterleiten. Gefährdung der Erwerbstätigkeit heißt nichts anderes, dass du Gefahr läufst damit nicht mehr arbeiten zu können und das ist widerum Sache der Rentenversicherung und nennt sich Rehabilitation! 1. ) Dauert die viel länger , i.d. Regel 6 Wochen u.länger, 2.) Du kannst zwar Begleitkinder mitnehmen, aber diese sind dann nur zu den Therapiezeiten betreut, und wer kann sich schon leisten schulpflichtige Kinder mal eben 6 Wochen daheim zu lassen, oder beim Papa? Nimmt der sich dann 6 Wochen Urlaub? Oder ihr müsst Haushaltshilfe/Kurzzeitpflege kommen lassen...das würde ich mir sehr gut überlegen und def. Widerspruch einlegen, das geht garnicht! Beim Widerspruch dann auf die mütterspezifischen Belastungen eingehen (da gibt es einen eigenen Thread zu was das genau ist) und das Dringlichkeitsattest vom Hausarzt beilegen...
Verfasst: 11 Feb 2012, 19:39
von schoko
Normalerweise werden Rehas von der Rentenversicherung auch nur für 3 Wochen bewilligt, Verlängerungen müssen dann von der Klinik beantagt werden.
Ausnahmen gibt es natürlich.
Verfasst: 11 Feb 2012, 19:41
von Wolle
In dem Formblatt an die RV steht:
Weiterleitung eines Rehabilitationsantrages nach ³14 SGB...m. der Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitserklärung
Was heißt das denn?
Verfasst: 11 Feb 2012, 19:48
von chrissykoeln
Widerspruch einlegen...
Verfasst: 13 Feb 2012, 10:35
von Wolle
Es geht ein Schreiben an die KK. Die Unterlagen werden jetzt wieder von der RV zurückgefortert.
Erstmal vielen Dank an das Team. Und bitte drückt nochmal die Daumen!!!