Zuständigkeit KK
Verfasst: 16 Mär 2012, 08:58
Hallo zusammen,
ich bin immer schon bei der AOK versichert (Rheinland/HAmburg). Meine Geschäftsstelle, an die ich mich gewendet habe war immer in meiner Heimatstadt, egal, wo ich in NRW oder zuletzt in Hamburg gewohnt habe.
Nun sind wir vor einigen Monaten nach Rostock gezogen, also Mecklenburg Vorpommern.
Kann ich mich wegen der Kur trotzdem an "meine" Geschäftsstelle wenden? Oder muss ich hier vor Ort einen Ansprechpartner suchen?
Ich will ja nicht, dass der Antrag schon auf dem falschen Schreibtisch landet.
ich bin immer schon bei der AOK versichert (Rheinland/HAmburg). Meine Geschäftsstelle, an die ich mich gewendet habe war immer in meiner Heimatstadt, egal, wo ich in NRW oder zuletzt in Hamburg gewohnt habe.
Nun sind wir vor einigen Monaten nach Rostock gezogen, also Mecklenburg Vorpommern.
Kann ich mich wegen der Kur trotzdem an "meine" Geschäftsstelle wenden? Oder muss ich hier vor Ort einen Ansprechpartner suchen?
Ich will ja nicht, dass der Antrag schon auf dem falschen Schreibtisch landet.