Muster 60 gesetzlich vorgeschrieben?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
grisu626

Muster 60 gesetzlich vorgeschrieben?

Beitrag von grisu626 » 20 Mär 2012, 15:03

Boah diese Krankenkasse!!!!

Ich hatte eben eh ein Telefonat mit der Kasse und dachte ich teste mein Glück und frage nach einem Antrag für eine Muki Kur.
Antwort:
"Da müssen sie zum Arzt, der muß bei uns ein Nuster 60 bestellen. Das schicken wir ihnen zu, damit müssen sie dann wieder zum Arzt, der füllt das aus und dann entscheiden wir ob sie überhaupt Anträge brauchen!"
Auf meine Nachfrage, dass man die Mutter Kind Kur Anträge bei anderen Kassen einfach runterladen kann kam dann :"Das ist verboten, es ist Gesetz, dass man Anträge nur nach Prüfung des Musters 60 aushändigen darf!"

Wußtet ihr schon von diesem neuen Gesetz? :kopfanwand:
Die glauben echt ihre Kunden sind alle doof! :patsch:

Ich weiß schon warum ich mich immer woanders erkundige und dann ALLES per Einschreiben verschicke, bei dem Saftladen.
Eine Neue KV ist meine nächste Baustelle, wenn ich mehr Luft habe oder die Kur abgelehnt wird!

Grisu

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 20 Mär 2012, 15:06

Käse----Muster 60 ist für die Einleitung einer Reha ...

hat nix aber auch gar nix mit MuKiKuren zu tun..

Es gab auch keine gesetzesänderungen die das erfordern.
Sorry -- aber was ist denn das für ne Kasse ?

Die würden nur noch einmal von mir hören : bei der Kündigung..

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 20 Mär 2012, 15:14

Falsche Antwort:

Das Muster 60 ist mit den neuen Begutachterrichtlinien auch für Mutter-Kind-REHAS nun Pflicht, aber nicht bei einer Mutter-Kind-Vorsorgekur nach §24!!!!
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 20 Mär 2012, 15:22

Wo genau in der Richtlinie steht das denn ? Kannst du mir ja sicher beantworten... Seite ???

ich habe die bereits mehrfach gelesen - und da nix davon gefunden...

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 20 Mär 2012, 15:29

Begutachterrichtlinie:

Antragsverfahren. Punkt 3.1:

Verordnungen von medizinischen Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§41 SGB V) erfolgen auf dem verbindlichen Muster 61!!!
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

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immerdabei
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Beitrag von immerdabei » 20 Mär 2012, 15:43

scheint aber - zumindest bei einigen Kassen - so zu sein ... z.B. IKK
Hält Ihr Arzt eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für notwendig, stellt er das sogenannte Muster 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten). Dieses reichen Sie bei Ihrer IKK classic ein. Daraufhin erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Bei Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen übernimmt die IKK classic die Kosten für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen, abzüglich eines Eigenanteils von 10 Euro pro Tag.
Ich habs jedenfalls nicht gebraucht ...

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 20 Mär 2012, 15:47

Ach ja ... welche seite ist das ? Und warum steht da dann Muster 61 - und nicht Muster 60???

Fragen über fragen....

Sorry _ aber in der Richtlinie von 2012 gibt es keinen Punkt Antragsverfahren.......

Das was du zitierst stammt aus der Richtlinie REHA von 2009,,,, Es geht hier um die Richtlinie Vorsorge und Reha von 2012 -- die ist verbindlich. Und da gibt es weder den von Dir zitierten Inhaltspunkt Antragsverfahren noch diesen Ausspruch...

In der Richtlinie Vorsorge und Reha ist nur vom Muster 61 die rede .. und das ist kein Antrag für den Antrag sondern das ist der RehaAntrag.

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amanda04
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Beitrag von amanda04 » 20 Mär 2012, 16:09

Ich habe auch letztes Jahr auf anraten meiner KK das besagte Muster 60 Von meinem Doc ausfüllen lassen und was soll ich sagen ich habe einen Antrag für eine REHA über die RV bekommen. Danach hatte ich eine heiße Diskusion mit meinem SB von der KK gehabt bis die mir die Anträge für eine Muki Kur geschickt haben. Also ich kann dazu nur sagen Druck Dir die Anträge aus dem WWW. aus oder stelle den Antrag mit Hilfe der AWO ect.
Liebe grüße Claudia

sternenregen100

Beitrag von sternenregen100 » 20 Mär 2012, 17:10

Hallo,

Muster 60 ist für eine REHA nicht für eine Mutter Kind Kur.

LG Brigitte

Blanka2002
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Beitrag von Blanka2002 » 20 Mär 2012, 17:19

Meine KK (Ikk classic) hatte mir sogar schriftlich mitgeteilt, dass mein Arzt erst Muster 60 ausfüllen muss und ich dann erst Anträge zugeschickt bekomme.

War mir zu blöd, da ich es hier ja auch anders gelesen hatte.
Habe dann die Anträge vom MGW runtergeladen und der Antrag wurde sofort genehmigt.
Liebe Grüße
Manu

2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)

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