Seite 1 von 3
Komplett durcheinander! Mutter-Kind-Kur oder Mutter-Kur?
Verfasst: 29 Mär 2012, 15:16
von Juja
Ich hatte gerade ein Telefonat mit meiner Krankenkasse und bin jetzt völlig durcheinander.
Mein Plan war, da der Lütte erst 2,5 Jahre ist, ihn als Begleitkind mitzunehmen.
Nach einem Termin bei meiner Ärztin heute morgen, sollte ich das erst mal für mich klären, was es werden soll und welche Kurform es ist, wenn das mit dem Begleitkind funktionieren soll.
Der Kleine soll ja nicht extra behandelt werden.
Der Typ von der KKasse hat mir jetzt gerade erklärt, dass ich bei einer Mutterkur einen komplett anderen Antrag bräuchte und dass dann alles über den Rentenversicherungsträger liefe.
Davon habe ich hier bisher noch nichts gelesen. Jetzt bin ich erstmal ratlos.
Für eine Mutter-Kind-Kur müssten die Beschwerden einander bedingen, oder wie er sich ausdrückte.
Alles sehr seltsam.
Verfasst: 29 Mär 2012, 15:18
von Mariana_
Eien Mutterkur läuft auch über die KK......
Alles was über die RVläuft ist ne Reha.. lass dich nicht für Dumm verkaufen...
Verfasst: 29 Mär 2012, 15:21
von sabinets
Der wollte dich günstig los werden.
Du beantragst eine Mutter-Kind Kur, wobei die Beschwerden im Zusammenhang mit deiner Rolle als Mutter stehen müssen. Das Kind ist auf Grund des Alters ohnehin Begleitkind ( Soziale Bindung). Bei einer Reha ist das nicht immer der Fall.
Dein Hausarzt sollte das aber wissen....
Verfasst: 29 Mär 2012, 15:21
von ditze04
Der Mütterkurantrag ist der gleiche Antrag wie der MuKiKurantrag. Nur du/dein Arzt brauchst das Kinderattest nicht ausfüllen und ihr kreuzt an, dass eine Mitnahme des Kindes zur Kur nicht notwendig ist.
Alles andere ist Abschieberei an die RV.
LG
ditze04
Verfasst: 30 Mär 2012, 07:44
von Juja
@ditze04;
Ja, auf meinem Bogen, den die Ärztin ausgefüllt hat, kann man alles Mögliche ankreuzen. Unter anderem Mutter-Kind-Kur als Vorsorgeleistung oder eben Mutter-Kur als Vorsorgeleistung.
Mittlerweile glaube ich auch, dass der Typ von der Kasse mich wirklich billig loswerden wollte.
Gut, dass ich Euch hier habe
Bei welcher der oberen beiden Varianten geht er denn nun als Begleitkind mit?
Ich soll ja keine Anwendungen bekommen, sondern eben nur begleiten.
Verfasst: 30 Mär 2012, 07:55
von Joe71
Das ist dann eine Mutter-Kind-Kur. Mutterkur heißt du fährst alleine und dein Kind bleibt zu Hause.
LG
Verfasst: 30 Mär 2012, 08:12
von ditze04
Ich steige gerade nicht durch bei dem was du geschrieben hast.
Wer soll nun Begleiten? Du oder dein Kind?
Verfasst: 30 Mär 2012, 08:23
von Ulnau71
Wenn es eine Mutter-Kind-Kur sein soll, dann kann dein Kind dich begleiten oder auch mitbehandelt werden, bei einer Mutter-Kur bleibt dein Kind grundsätzlich zu Hause!! Kann man schon dem Namen entnehmen... Mein Sohn war auch im Alter von 2,5 Jahren mit und war eigentlich nur Begleitkind.. vor Ort allerdings hat der Arzt entschieden, dass er doch die eine oder andere Anwendung bekommen sollte und so war es dann auch..
Die Kasse will dich nur loswerden, lass dich nicht davon verwirren, du willst eine Mutter-Kind-Kur und da muss nicht das eine das andere bedingen, was der SB da sagte.. schöner Quatsch... Auch bei einer Mutter-Kind-Kur geht es in erster Linie nur um dich!! Die Kids sind immer zweitrangig und eigentlich nebensächlich...
Das Kreuz machst du also bei Mutter-Kind-Kur und lässt vom Kinderarzt den Kinderattestschein ausfüllen, der zum Antrag dazu gehört. Dort wird dann vom Arzt angekreuzt, dass dein Kind Begleitkind ist und NICHT zu hause bleiben kann, auf Grund der Bindungsangst ect.
Viel Glück beim Antrag... #D
Verfasst: 30 Mär 2012, 08:47
von cuddle
Juja, du sollst keine Anwendungen bekommen ? Dann wäre das eine Kinderkur . . .
Oder hab ich in deine letzten Beitrag was falsch verstanden ?
RE:
Verfasst: 30 Mär 2012, 09:07
von Ulnau71
Original geschrieben von cuddle
Juja, du sollst keine Anwendungen bekommen ? Dann wäre das eine Kinderkur . . .
Oder hab ich in deine letzten Beitrag was falsch verstanden ?
ich denke sie hat sich nur vertippt, das soll "er" heißen und nicht "ich"..
Oder????