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Wann frühesten wieder beantragen?
Verfasst: 04 Mai 2012, 08:14
von Tuala
Hallo zusammen.
Ich war Oktober 2010 in Kur in Grömitz. Wann kann ich frühestens wieder beantragen wenn die Kur nicht den gewünschten Erfolg hatte. Ich war damals in der 25-28 SSW und konnte somit kaum an den Therapien teilnehmen. Im Nachhinein hätte ich wohl eher nicht fahren sollen. Naja hinterher ist man immer schlauer.
LG
Tuala
Verfasst: 04 Mai 2012, 08:15
von Misaya
Im Normallfall nach 4 Jahre meine ich ...
Aber es findet sich hier bestimmt noch jemand,
der es besser / richtig weiß

.
Verfasst: 04 Mai 2012, 09:17
von Tuala
Kann man nicht vorzeitig nach drei Jahren beantragen?
Keiner da der bescheid weiß?
Oder zumindest weiß wo ich schauen kann?
LG
Tuala
RE:
Verfasst: 04 Mai 2012, 09:21
von Misaya
Original geschrieben von Tuala
Kann man nicht vorzeitig nach drei Jahren beantragen?
Keiner da der bescheid weiß?
Oder zumindest weiß wo ich schauen kann?
LG
Tuala
Doch beantragen schon, ... Vielleicht findet sich jemand, der
es besser weiß / genauer als ich.

Verfasst: 04 Mai 2012, 09:22
von esterhasi
Wenn du nach 3 Jahren beantragst, brauchst du ein Dringlichkeitsattest und evtl. neue Beschwerden oder Verschlechterung der anstehenden.
Ich habe allerdings ohne diese Sachen nach 3 Jahren eine neue Kur bewilligt bekommen - da wußte ich noch nichts von diesen Dingen oder diesem Forum, von daher immer mal versuchen.
Ich denke du könntest es so in einem Jahr versuchen.... aber du müßtest natürlich auch mit einer Ablehnung rechnen.
Verfasst: 04 Mai 2012, 12:33
von nicolecein
anspruch hast du alle vier jahre
allerdings gibr es einige krankenkassen die auch bei einer frühzeitigen wiederholung mitmachen.
ich kenne eine die fährt jedes jahr zur kur ich weiß zwar nicht wie sie das macht

aber es funktioniert
Verfasst: 04 Mai 2012, 14:47
von Mariana_
Anspruch per se hat man eigentlich gar nicht.... Man muss immer nachweisen das man besonders hohe Müterspezfische Belastungen hat... Sonst gibts keine MuKiKur...
Verfasst: 04 Mai 2012, 21:09
von krissimax
Also soweit ich informiert bin hat man schon alle 4 Jahre Anspruch auf eine Kur.
Wenn du vorzeitig eine Kur benötigst,musst du ein Attesst von deinem Arzt haben, der bescheinigt, dass du die kur vor Ablauf der vier jahresfrist dringend benötigst und aus welchen Gründen.
Ich habe selber gerade einen Antrag laufen.
Meine letzte Kur war im März 2010 und wegen Krankheit meiner Kinder nicht so erfolgreich wie ich es mir gewünscht hatte.
Mein erster Antrag wurde abgelehnt. Jetzt habe ich Widerspruch eingereicht und mir das Dringlichkeitsattest von meinem Arzt geholt. Die Krankekasse hat mir bei Abgabe des Widerspruchs Hoffnung auf eine Bewiligung gemacht. Hoffe es klappt.
Du kannst es auf jeden Fall mit einem erneuten Antrag versuchen. Vielleicht klappt es ja.
RE:
Verfasst: 04 Mai 2012, 21:23
von st-peter
Original geschrieben von krissimax
Also soweit ich informiert bin hat man schon alle 4 Jahre Anspruch auf eine Kur.
Den Anspruch hat man aber nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Ich selber habe einen vorzeitigen Antrag gestellt und ohne Probleme bewilligt bekommen.

Ein Dringlichkeitsattest hatte ich übrigens nicht.
RE: RE:
Verfasst: 05 Mai 2012, 09:00
von esterhasi
Original geschrieben von st-peter
Ich selber habe einen vorzeitigen Antrag gestellt und ohne Probleme bewilligt bekommen.

Ein Dringlichkeitsattest hatte ich übrigens nicht.
Ich hatte auch keines, denn ich wußte ja nicht mal das man so etwas brauchen könnte

- meine HA hatte mir nur gleich mit auf den Weg gegeben, dass es evtl. eine Ablehnung werden würde. Ich hatte da also auch so bissl mit gerechnet - aber nein, es wurde anstandslos bewilligt!
Ich denke es ist hier wie immer - Versuchen und schauen was dabei rauskommt!
