Kosten für privat versichertes Begleitkind - schlussendlich doch bezahlt
Verfasst: 14 Aug 2012, 19:40
Hallo Zusammen,
hier ein kurzer Erfahrungsbericht zum Thema:
Mutter-Kind-Kur – Kosten für privat versichertes Begleitkind.
Nach Widerspruch wurde mein Antrag zur Mutter-Kind-Kur genehmigt.
Hinweis der Kasse: Kosten für privat versichertes Begleitkinddürfen sie nicht übernehmen.
Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme geschrieben.
Vorauskasse geleistet für Kosten Kind u. Kur angetreten.
Daraufhin: Kasse schlägt vor kulanterweise Kosten in Höhe Haushaltshilfe zu übernehmen (deckt jedoch nicht ganzen Betrag). Wenn einverstanden soll ich Widerspruch zurückziehen.
Widerspruch aufrecht erhalten.
Nach 5 Monaten ohne Bescheid und einem Erinnerungsschreiben:
Frist von 2 Wochen gesetzt zur Erteilung klagefähigen Bescheids unter Androhung Untätigkeitsklage.
Umgehend Schreiben der Krankenkasse: Sollen Arbeitszeiten Mann einreichen, da sonst Bearbeitung Widerspruch nicht möglich.
Schreiben von mir: Keine Haushaltshilfe beantragt – halte Widerspruch aufrecht. Unterlagen Arbeitszeit eigentlich nicht nötig - dennoch Unterlagen eingereicht.
Zeitgleich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Ca. 1 Woche später: Brief der Krankenkasse. Kosten werden in voller Höhe übernommen (im Rahmen Haushaltshilfe – obwohl hier rechnerisch nie der volle Betrag zustande gekommen wäre).
Zusammenfassend:
Wie auch in meinen anderen Beiträgen geschrieben bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass die Krankenkassen die Kosten für ein privat versichertes Kind auf jeden Fall übernehmen müssten.
Da es (meines Wissens nach) jedoch noch kein rechtskräftiges Urteil zu dem Thema gibt – wird erst mal abgelehnt – und einiges an Kosten gespart.
Bei Widerspruch ggf. Angebot in Höhe Haushaltshilfe zu übernehmen (wird immer noch einiges gespart). Mal ganz ehrlich: die Kasse zahlt kulanter-weise?!!!
Und wenn es doch vor Gericht geht – zahlt die Kasse wenn sie verlieren würde freiwillig den Betrag – bevor das Urteil rechtskräftig werden würde u. somit viel weiter bekannt werden würde (hier gab es einen Fall vorm Sozialgericht Regensburg - leider ist der Zeitungsartikel darüber nicht mehr online).
Das meine Meinung dazu,
viele Grüße,
Xantia
hier ein kurzer Erfahrungsbericht zum Thema:
Mutter-Kind-Kur – Kosten für privat versichertes Begleitkind.
Nach Widerspruch wurde mein Antrag zur Mutter-Kind-Kur genehmigt.
Hinweis der Kasse: Kosten für privat versichertes Begleitkinddürfen sie nicht übernehmen.
Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme geschrieben.
Vorauskasse geleistet für Kosten Kind u. Kur angetreten.
Daraufhin: Kasse schlägt vor kulanterweise Kosten in Höhe Haushaltshilfe zu übernehmen (deckt jedoch nicht ganzen Betrag). Wenn einverstanden soll ich Widerspruch zurückziehen.
Widerspruch aufrecht erhalten.
Nach 5 Monaten ohne Bescheid und einem Erinnerungsschreiben:
Frist von 2 Wochen gesetzt zur Erteilung klagefähigen Bescheids unter Androhung Untätigkeitsklage.
Umgehend Schreiben der Krankenkasse: Sollen Arbeitszeiten Mann einreichen, da sonst Bearbeitung Widerspruch nicht möglich.
Schreiben von mir: Keine Haushaltshilfe beantragt – halte Widerspruch aufrecht. Unterlagen Arbeitszeit eigentlich nicht nötig - dennoch Unterlagen eingereicht.
Zeitgleich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Ca. 1 Woche später: Brief der Krankenkasse. Kosten werden in voller Höhe übernommen (im Rahmen Haushaltshilfe – obwohl hier rechnerisch nie der volle Betrag zustande gekommen wäre).
Zusammenfassend:
Wie auch in meinen anderen Beiträgen geschrieben bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass die Krankenkassen die Kosten für ein privat versichertes Kind auf jeden Fall übernehmen müssten.
Da es (meines Wissens nach) jedoch noch kein rechtskräftiges Urteil zu dem Thema gibt – wird erst mal abgelehnt – und einiges an Kosten gespart.
Bei Widerspruch ggf. Angebot in Höhe Haushaltshilfe zu übernehmen (wird immer noch einiges gespart). Mal ganz ehrlich: die Kasse zahlt kulanter-weise?!!!
Und wenn es doch vor Gericht geht – zahlt die Kasse wenn sie verlieren würde freiwillig den Betrag – bevor das Urteil rechtskräftig werden würde u. somit viel weiter bekannt werden würde (hier gab es einen Fall vorm Sozialgericht Regensburg - leider ist der Zeitungsartikel darüber nicht mehr online).
Das meine Meinung dazu,
viele Grüße,
Xantia