Wer ist zuständig? KK oder RV
Verfasst: 16 Aug 2012, 12:33
Hallo zusammen,
hab nach den positiven Zuspruch über die eigene Atragstellung gerade bei KK (DAK) angerufen und einen Antrag angefordert.
Dort wurde ich nach meinen beiden Kindern gefragt, ob diese mitkämen und welche Beschwerden sie hätten.
Da ich nur "die Kleine" mit nehemen möchte, diese "fit" ist, sei die DAK nicht zuständig für mich sondern der Antrag müsse bei der Rentenversicherung gestellt werden. Ich dachte die Kleine kann so oder so mit, da es nicht zumubar sei "ohne die Mutter" zu sein.
Ist das richtig so? Ich bin jetzt völlig verwirrt.
Bitte helft mir !!!
Wie sind eure Erfahrungen
hab nach den positiven Zuspruch über die eigene Atragstellung gerade bei KK (DAK) angerufen und einen Antrag angefordert.
Dort wurde ich nach meinen beiden Kindern gefragt, ob diese mitkämen und welche Beschwerden sie hätten.
Da ich nur "die Kleine" mit nehemen möchte, diese "fit" ist, sei die DAK nicht zuständig für mich sondern der Antrag müsse bei der Rentenversicherung gestellt werden. Ich dachte die Kleine kann so oder so mit, da es nicht zumubar sei "ohne die Mutter" zu sein.
Ist das richtig so? Ich bin jetzt völlig verwirrt.
Bitte helft mir !!!
Wie sind eure Erfahrungen