Frist in der man zur Kur fahren soll
Verfasst: 03 Sep 2012, 11:34
von Meeresbewohner
Bei der TK war die Frist von der Genehmigung bis zum spätesten Antritt der Kur immer 4 Monate. Hab jetzt gelesen das, dass nicht mehr so genau genommen wird da die Kassen seit diesem Jahr vermehrt genehmigt haben und somit die Kurkliniken schon sehr lange ausgebucht sind.
Weiß jemand was darüber?
Verfasst: 03 Sep 2012, 12:38
von mariehenri
Also ich hatte bei meiner Kasse der Barmer einfach gefragt, ob es auch später ginge, das die Klinik solange ausgebucht war. Ich hatte Ende März letztes Jahr die Gebehmigung und konnte erst Ende August fahren....also waren es 5 Monate.
das war aber auch gar keine Problem
Verfasst: 03 Sep 2012, 14:55
von Ulnau71
Ich glaube man kann die Frist bis zu 6 Monaten verlängern, aber spätestens dann sollte man fahren. Das ist eine individuelle Entscheidung der Kasse, wenn es um ein spezielles Kurhaus geht oder um einen bestimmten Zeitraum, in dem man nur fahren kann (Ferien z.B.)
Verfasst: 03 Sep 2012, 15:24
von Traumzauberwald
Mir wurde bei Antragstellung vom MGW gesagt, dass die ärztl. Atteste 6 Monate gültig sind. Die Krankenkasse haben oft kürzere Fristen, weil die ja wollen, dass man so schnell wie möglich fährt.
Aber in diesem Jahr ist das schwer, wegen der vielen Genehmigungen.Ich habe die 6 Monate ausgeschöpft (Antrag im Mai gestellt, Mitte November fahre ich)
Verfasst: 03 Sep 2012, 16:17
von Nikami
Auf meinem Bescheid stand, dass ich die Kur spätestens 6 Monate nach Genehmigung antreten muss.
Ich habe im August die Genehmigung bekommen und fahre im Januar, also sind es bei mir auch 5 Monate eben weil dieses Jahr auch schon so viel ausgebucht ist.
Aber ich denke wenn du bei deiner Kasse mal nachfragst ist da bestimmt noch eine Verlängerung möglich.
Verfasst: 04 Sep 2012, 05:44
von samanu
In der Regel 6 Monate - Aber ein Anruf bei der KK hilft weiter, wenn du noch länger schieben möchtest und ihnen das begründest, denke ich, sollte das kein Problem sein.
Verfasst: 05 Sep 2012, 21:44
von SunnyB
Also mein Rechtsanwalt für Sozialrecht, der meinen Widerspruch gemacht hat meinte dazu, dass die Kostenzusage ein Verwaltungsakt ist, der unbegrenzt gültig ist. Ich hatte nämlich das Problem, dass wenn es mit der Kur nächste Woche nicht geklappt hätte, ich wegen meinem Studium erst nächsten Sommer hätte fahren können. Aber angeblich ist die Zusage nicht zeitlich begrenzt.
Verfasst: 06 Sep 2012, 09:04
von leoline72
In meinem Schreiben von der BKK stand auch, dass ich die Kur innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung antreten muss. Genehmigung war Ende August - ich fahre Anfang Februar nach Scheidegg, Allgäu.