Ab wann ist man Zuzahlungsbefreit?
Verfasst: 02 Nov 2012, 10:10
von maeuschen_mal4
Guten Morgen:-)
Ich lese immer wieder mal, dass jemand von der Zuzahlung befreit ist???
Ab wann muss man diese Zuzahlung denn nicht mehr machen?
Welche Vorraussetzungen/Beträge darf /muss man haben???
Zur Info:
Mann Alleinverdiener, 4 Kinder....
Wo kann ich mich darüber schlau machen???
LG
Yvonne
Verfasst: 02 Nov 2012, 10:11
von st-peter
Lass dich am besten bei deiner KK beraten. Dort bekommst du auch den Antrag für die Befreiung.

Verfasst: 02 Nov 2012, 10:31
von siri
Wenn eure Zuzahlungen 2 % des (ich meine es war der Bruttoverdienstes )deines Mannes übersteigen (wenn jemand in der Familie chronisch krank ist,dann ist es schon bei 1 %).
Dann kannst du einen Antrag bei der KK holen,ausfüllen und bearbeiten lassen, dann seit ihr für den Rest des Jahres zuzahlungsbefreit.Im nächsten Jahr dann wieder das gleiche.
Bei einer Kur zahlst du ja schon 220 Euro zuzahlung,dann noch die Praxisgebühr,Zuzahlungen bei KG oder Massage z. b.
Verfasst: 02 Nov 2012, 13:32
von Mahols
Schau mal
hier , da steht alles erklärt!
Und wir haben eine prima Suchfunktion hier im Forum ,,, ganz oben bei den grauen Buttons

#D
LG
Mareike
zuzahlungsbefreiung
Verfasst: 09 Nov 2012, 19:52
von pinnau06
hi, also-die Kassen befreien dich nicht von selbst du musst jählich einen Antrag stellen!
normalerweise sind es 2% Deines zuversteuerndes Einkommens (es zählen aber nur gesetzl Zuzahlungen-keine Mehrkosten-sonderwünsche etc)
wenn Du chronisch Krank bist dann 1% Deines zu versteuernden Einkommens.
Du kannst auch im Voraus (anfang des Jahres) aufgrund Deines letzten Jahresgehaltes -Deine Zuzahlungsgrenze berechnen lassen und diese im Vorauszahlen und gleich befreit werden-lohnt sich aber nur wenn Du weißt Du kommst auf jedenfall über weg.
Verfasst: 09 Nov 2012, 20:50
von kimama
Ich weiß jetzt leider nicht wo die Grenze liegt,aber ich habe damals bei der Kasse angerufen.Die haben mir ein Formular zugeschickt,was ich ausfüllen mußte und alle Belege einreichen die ich bis dahin schon getätigt hatte.Praxisgebühr,Zuzahlung für Krankengymnastik,Rezeptgebühren etc.Die Kasse hat dann den Betrag ausgerechnet.Ach ja Einkommen und so mußte ich natürlich auch einreichen.
Verfasst: 09 Nov 2012, 21:55
von Nanias
guck mal hier
http://www.aok.de/bundesweit/zuzahlungs ... -85505.php
einfach daten eingeben und du siehst deine belastungsgrenze. Ist auch egal bei welcher kasse du bist, die Grenze ist bei jeder kasse gleich.