Hatte ich schon mal an anderer Stelle gepostet:
10.12.2012
Neues Patientenrechtgesetz
Der Bundestag hat Ende November 2012 das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet.
Ihre Krankenkasse wird nun binnen drei Wochen über Ihren Antrag auf medizinische Behandlungen ( z.B. eine Mutter/Vater-Kind-Kur ) entscheiden.
Zur Entscheidungsfindung ist es unter Umständen notwendig, den Medizinischen Dienstes einzubeziehen. In diesen Fällen beträgt die Bearbeitungfrist 5 Wochen.
Für eine längere Bearbeitungsfrist wird die Krankenkasse Ihnen einen Grund nennen, da die beantragte Maßnahme anderenfalls als genehmigt gilt.
Ihre Krankenkasse wird in jedem Fall über eine für Sie medizinisch notwendige Maßnahme in kurzer Frist entscheiden.
zu finden hier
Ich drück dir die Daumen!