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Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein

Verfasst: 27 Feb 2013, 13:57
von Idels
Huhu das steht auf der Facebookseite meiner MuKiKur- Einrichtung.



Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein:

Bundesgesetzblatt!

Seit 26. Februar 2013 hat eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines
hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als
genehmigt. Beschaffen sich Patienten nach Ablauf der
Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
§ 13 Absatz 3a SGB V Patientenrechtegesetz: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2013: 277-282.

Verfasst: 27 Feb 2013, 14:24
von abc-mutter
Wollte ich auch gerade hierhin kopieren...

Verfasst: 27 Feb 2013, 15:47
von knallerfrau
Danke für die Info!

Knallerfrau

Verfasst: 27 Feb 2013, 18:46
von Majacealjaco
Danke....na dann bin ich ja mal gespannt, wie es bei mir ausgeht...

LG Majacealjaco

Verfasst: 27 Feb 2013, 19:45
von fleure97
Danke, Danke :interessant: mit der Info, werde ich nächste Woche mal bei meiner Krankenkasse anklopfen ;)

Danke

Verfasst: 27 Feb 2013, 21:18
von Vierfachmama04
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Gut zu wissen, bin gespannt wie lange es bei meiner Krankenkasse dauert...

LG
Vierfachmama

Verfasst: 28 Feb 2013, 06:23
von Tuala
Na wenn ich das richtig verstehe, dann könnte man sich ja wünschen der Antrag fällt in eine kleine Schreibtischnische des Sachbearbeiters.
Liegt dort im Zweifelsfach fünf Wochen, setzt Staub an und Schwupp wäre meine Kur automatisch genehmigt. :idea: :interessant: #D

Das wäre dann doch mal was. Aber ich glaube mein Antrag ist nicht verschütt.[denkcool]Hmmm?![/denkcool]

LG
Tanja

Verfasst: 28 Feb 2013, 07:35
von hammelnamm
Tanja, ich glaube, wenn Du keine Eingangsbestätigung hast oder irgendwie beweisen kannst, dass es bei denen eingegangen ist, wirst Du da dann wenig Chanchen haben ;) .

Verfasst: 28 Feb 2013, 07:38
von Mahols
Nur zur Ergänzung: das gilt nur für Anträge, die ab dem 25.02. gestellt wurden!

Wobei ich in letzter Zeit den Eindruck hatte, dass es eigentlich nur sehr selten länger als 5 Wochen dauerte, oder?

LG
Mareike

Verfasst: 28 Feb 2013, 07:59
von Tuala
Dann fall ich da wohl raus. ;)

Ich denke die SB der Krankenkassen wollen die Anträge ja auch irgendwann vom Tisch haben. 8-|

LG
Tanja