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Vorzeitig nötig wg. der Schwere des Krankheitsbildes...
Verfasst: 12 Mär 2013, 16:40
von Fruehling
...F48 Überforderungssyndrom....
Dies hat mein Arzt als Begründung für die Lur vor Ablauf der 4 jahre geschrieben.
Wenn ich mich jetzt hier so durchs Forum lese, fange ich an zu zweifeln, ob das für die KK aussagekräftig genug ist ?!
Da muss ich in die Selbstauskunft sicher sehr detalliert alles beschreiben, oder ?
RE: Vorzeitig nötig wg. der Schwere des Krankheitsbildes...
Verfasst: 12 Mär 2013, 16:46
von emilyschmidt06
steht bei mir auch mit drin. ich hab ziemlich viel dazu geschrieben wieso und weshalb es so ist wie es ist. ich hab auch zweifel ob das reicht, aber wenn nicht muss ich eben noch ein jahr warten. und gucken wie ich die zeit rumkriege
Verfasst: 12 Mär 2013, 16:55
von Ulnau71
Ich denke auch, das allein reicht nicht. Schreib dazu wie es ist, dann kann die Kasse das auch nachvollziehen.
Vielleicht kann dein Arzt auch noch ein Dringlichkeitsattest beilegen, das unterstreicht die vorzeitige Beantragung nochmal.
Da fällt mir ein, bei nem voreitigen Antrag müssen neue Beschwerden dazu gekommen sein oder die vorhandenen müssen sich rapide verschlechtert haben. Mit einfacher Überforderung ist es da nicht getan... 8-|
Viel Glück für deinen Antrag #D
RE:
Verfasst: 12 Mär 2013, 19:05
von Fruehling
Original geschrieben von Ulnau71
....
Da fällt mir ein, bei nem voreitigen Antrag müssen neue Beschwerden dazu gekommen sein oder die vorhandenen müssen sich rapide verschlechtert haben. Mit einfacher Überforderung ist es da nicht getan... 8-|
Viel Glück für deinen Antrag #D
Im Gegensatz zur ersten Kur zu der ich auch wg. Erschöpfung fahren durfte sind nun Angststörungen und massive Magenprobleme aufgetreten. Aber mein HA meinte nur lapidar, das würde ja eh alles unter "F 48" fallen.
Naja, da werde ich wohl das Dringlichkeitsfall Attest vorformulieren müssen, damit er es dann nur noch unterschreibt. Er sagt ja, eh das bringe alles nichts...
Jetzt brauche ich nur noch jemanden, der mir sagt, was in einem solchen Attest stehen muss....Oh man, wozu hat man einen HA
Verfasst: 12 Mär 2013, 21:16
von kabany
Hast Du wegen der Angststörung schon Hilfe vor Ort in Anspruch genommen? Könnte sein, dass die KK das erst sehen möchte, bevor Du in Kur fährst. Gib zumindest an, dass Du Dich um therapeutische Hilfe bemühst und irgendwo auf ner Warteliste stehst. Ich habe meine vorzeitige Kur genehmigt bekommen, obwohl ich zeitgleich in therapeutischer Behandlung war. Meine Therapeutin war zauberhaft und hat mir für meinen Antrag einen wunderbaren Brief gegeben.
Ich kann Dir nur ans Herz legen, Dich wegen der Angststörungen um Hilfe zu bemühen!
LG
Katja
Verfasst: 12 Mär 2013, 21:24
von Ulnau71
Richtig, es müssen alle Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sein, sonst genehmigen sie nicht. Was hast du denn bis jetzt für die Angsstörungen und die Magenprobleme vor Ort getan? Das wird die KK wissen wollen.
Verfasst: 12 Mär 2013, 21:47
von Fruehling
Bis jetzt versuche ich es mit Entspannungsübungen und yoga.
Bei den Angststörungen sagt mit mein HA nur, ich würde mir ja Stress um nix machen. Recht hat er, nur ich komme da derzeit alleine nicht raus....
Verfasst: 12 Mär 2013, 22:12
von kabany
Boah, dieser Hausarzt!!! :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand:
Vielleicht kannst Du das ja so in deinen Antrag schreiben? Eben dass Du Dir von der Kur Anreize erhoffst, weil Du sie von ärztlicher Seite vor Ort nicht bekommst? Es gibt ja Fälle, da haben die Kurtherapeuten sogar während der Kur für Therapiemöglichkeiten am Heimatort gesorgt. Was meinen die anderen Mitleserinnen?
Parallel solltest Du Dir einen Psychotherapeuten trotzdem suchen. Du brauchst doch keine Überweisung vom Hausarzt. Der Therapeut muss aber approbiert und bei den KK als Psychotherapeut zugelassen sein. Vielleicht kann Dir ja Deine KK dazu Auskunft geben? Daran merken die ja, dass Du Dich vor Ort bemühst...
VG
Katja
RE: RE:
Verfasst: 12 Mär 2013, 22:25
von Leonie
Original geschrieben von Fruehling
Naja, da werde ich wohl das Dringlichkeitsfall Attest vorformulieren müssen, damit er es dann nur noch unterschreibt. Er sagt ja, eh das bringe alles nichts...
Jetzt brauche ich nur noch jemanden, der mir sagt, was in einem solchen Attest stehen muss....Oh man, wozu hat man einen HA
So ein Extra-Attest hatte ich bei meinem vorzeitigen Antrag nicht - nur die Formulare vom Müttergenesungswerk.
Habe gerade mal nachgeschaut, was mein Arzt dort als Begründung für den vorzeitigen Antrag angegeben hat:
"Überproportionale Belastung durch autist. Kind; Abwehr einer drohenden psychischen Erkrankung"
Mehr steht dort nicht.
RE:
Verfasst: 14 Mär 2013, 06:44
von Fruehling
Original geschrieben von kabany
...
Parallel solltest Du Dir einen Psychotherapeuten trotzdem suchen. Du brauchst doch keine Überweisung vom Hausarzt. Der Therapeut muss aber approbiert und bei den KK als Psychotherapeut zugelassen sein. Vielleicht kann Dir ja Deine KK dazu Auskunft geben? Daran merken die ja, dass Du Dich vor Ort bemühst...
VG
Katja
...das ist in Arbeit.Habe einen empfohlen bekommen, werde nachher anrufen.
Keine Ahnung, welche Wartezeiten auf mich zukommen...
Danke Euch