Wann Arbeitgeber informieren
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Wann Arbeitgeber informieren
Hallo
Ich wüsste gern wann ich meinem Arbeitgeber über die Kur informieren muss.
Beim letztesmal hatte ich dieses Problem nicht da ich in Elternzeit war.
Muss ich Bescheid geben wenn ich die Bewilligung habe oder schon bei Antragstellung?
Vg nicole
Ich wüsste gern wann ich meinem Arbeitgeber über die Kur informieren muss.
Beim letztesmal hatte ich dieses Problem nicht da ich in Elternzeit war.
Muss ich Bescheid geben wenn ich die Bewilligung habe oder schon bei Antragstellung?
Vg nicole
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Hallo Nicole,
ich arbeite auch in einem kleinen Büro, nur mein Chef und ich...
, aber es gibt zum Glück noch zwei Hilfskräfte, die nur kommen, wenn "Not am Mann" ist. Aber in den Sommerferien muss ich z.B. auch 3 Wochen Urlaub nehmen... und länger geht die Kur auch nicht.
Ich habe es meinem Chef erst gesagt, als ich was schriftliches aus dem Kurhaus vorweisen konnte... ich wollte irgendwie auch nicht die Pferde scheu machen, und dann wird es nachher doch nix. Da mein Chef ein kleiner Choleriker ist, regt den jede unnötige, ungesicherte Information erst mal auf... :haha:
Aber vor Erhalt der Bewilligung, würde ich in keinem Fall was sagen.
ich arbeite auch in einem kleinen Büro, nur mein Chef und ich...

Ich habe es meinem Chef erst gesagt, als ich was schriftliches aus dem Kurhaus vorweisen konnte... ich wollte irgendwie auch nicht die Pferde scheu machen, und dann wird es nachher doch nix. Da mein Chef ein kleiner Choleriker ist, regt den jede unnötige, ungesicherte Information erst mal auf... :haha:
Aber vor Erhalt der Bewilligung, würde ich in keinem Fall was sagen.
Der Vollständigkeit halber noch, ich habe mit meinem Chef auch schon sehr früh gesprochen. Als ich beschlossen habe zu beantragen habe ich mit ihm darüber gesprochen, also noch vor Antragstellung. Aber auch nur weil das Verhältnis wirklich gut ist.
In letzter Konsequenz hängt es eben auch davon ab wie das Verhältnis ist und wie groß der Betrieb ist. Je früher desto fairer, aber verpflichtet ist man erst dazu, wenn man die Bewilligung hat.
In letzter Konsequenz hängt es eben auch davon ab wie das Verhältnis ist und wie groß der Betrieb ist. Je früher desto fairer, aber verpflichtet ist man erst dazu, wenn man die Bewilligung hat.
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Wir haben zwar auch Betriebsferien aber keine drei Wochen außerdem ist es ja auch kein Urlaub in den Betriebsferien würde ich auch lieber was mit der kompletten Familie machen das kommt eh immer zu kurz in letzter zeit zuviel Dinge die noch schnell gemacht werden müssen seh meinen Mann nur kurz zur Kinder Übergabe wenn überhaupt deswegen sind die Betriebsferien unse einzige gemeinsame zeit
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Ich hab mich das mit dem AG auch gefragt. Möchte auch keine Pferde scheu machen, bevor es keine Bewilligung und einen konkreten Zeitraum gibt. Allerdings wüsste ich gern, wie lange man wohl nach Antragsabsendung warten muss (auf Antwort, die kommt ja dann sicher von der KK?)? Und wenn man sich beraten lässt, schickt dann die Beraterin den Antrag oder trotzdem man selbst bzw. was ist besser / erfolgversprechender?