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Wann darf ich wieder einen Antrag stellen?

Verfasst: 21 Aug 2013, 13:53
von salto509
Hallo,

ich bin seit über einem Jahr mal wieder hier....
Unsere erste Kur haben wir im April 2012 angetreten.

Wann kann ich den Antrag für eine erneute Kur stellen?
Und wann dürfte man diese frühestens antreten?

Danke und Gruß,
Salto :)

Verfasst: 21 Aug 2013, 13:59
von st-peter
Eine erneute Kur kannst du eigentlich erst genau vier Jahre nach Kurantritt stellen. Wenn du davor einen Kurantrag stellst, ist es immer ein vorzeitiger. Dabei müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden.
Geh einfach mal hier im Forum auf die Suche. Das Thema gab es schon öfters. ;)

Verfasst: 21 Aug 2013, 14:05
von Wehrtierchen
wie kommt ihr eigentlich auf diese 4 Jahre ? uns wurde in der Kur, sowohl von dem Arzt, also auch von der Psychologin und auch von einer Mitkurenden Mami, die bei einer Vericherung für die Kuren verantwortlich ist immer 3 Jahre angegeben.

RE:

Verfasst: 21 Aug 2013, 14:08
von immerdabei
Original geschrieben von Wehrtierchen

wie kommt ihr eigentlich auf diese 4 Jahre ? uns wurde in der Kur, sowohl von dem Arzt, also auch von der Psychologin und auch von einer Mitkurenden Mami, die bei einer Vericherung für die Kuren verantwortlich ist immer 3 Jahre angegeben.
Dann war das falsch, was euch erzählt wurde ;)
Vorsorgekuren haben die Funktion, Krankheiten vorzubeugen oder bei bestehenden Krankheiten eine Verschlimmerung zu verhindern. Vorsorgekuren, zu denen auch die Mutter Kind Kur, bzw. die Vater-Kind-Kur zählen können ambulant oder stationär durchgeführt werden. In der Regel dauert die Kur 3 Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Eine Vorsorgekur kann alle 3 Jahre (ambulant) oder alle 4 Jahre (stationär) beantragt werden.
steht so auch im Sozialgesetzbuch ;)

Verfasst: 21 Aug 2013, 19:11
von lunalina
Die 3 Jahresfrist war mal, das ist schon lange her...

Verfasst: 21 Aug 2013, 21:19
von aufdemWeg
Als reguläre neue Kur, kannst du nach 4 Jahren beantragen.

Vor Ablauf der 4 Jahre, kannst du eine VORZEITIGE Kur beantragen.

Das heißt
- neue Diagnosen
- neue familiäre Probleme
- Verschlechterung von alten Problemen
- ambulante Maßnahmen oder Nachweis, dass du keine ambulanten Maßnahmen machen konntest (z.B. keine Kinderbetreuung, keine Zeit usw.)

Meine Kur war auch erst vor einem Jahr. Eigentlich hätte diese für 4 Jahre halten sollen. Dann kam alles anders, als gedacht...

Nach 2 Neudiagnosen und vielem psychischen und körperlichen Problemen, die sich auch auf mein Kind auswirken, unterstützt mich meine Ärztin bei einer vorzeitigen Kur.

"mehr als nein sagen, können sie nicht", meinte sie.

Schwer wird es dennoch werden.
Der Antrag wird auf jeden Fall zum MDK gehen und genau geprüft.

Außerdem muss ich im Antrag angeben, dass die letzte Kur vor einem Jahr war und die Ärztin muss begründen, warum nach so kurzer Zeit eine stationäre Maßnahme notwendig ist.

Sie sieht mir die Erschöpfung an und versucht es.
Wie es weiter geht, werde ich dann posten.

Verfasst: 22 Aug 2013, 10:54
von KaAnCh
Hallo

Ich war im Aprill 2012 auch mit meinen 2 Jüngsten zur Kur ;) . Ich werde jetzt sobald meine Kurberaterin aus ihrer Mütterkur kommt eine vorzeitige Mütterkur Beantragen . Hoffentlich wird diese auch Genehmigt da ich zur Zeit ganz schön fertig bin :heul: , aber wenn man es nicht probiert kann man nicht Wissen ob man sie Genehmigt bekommt .

Viele Grüße

Sabrina :)

Re: Wann darf ich wieder einen Antrag stellen?

Verfasst: 28 Feb 2025, 21:01
von xulii

Re: Wann darf ich wieder einen Antrag stellen?

Verfasst: 20 Apr 2025, 23:34
von xulii
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