Was ist mit "Schaedigung im S
Verfasst: 06 Dez 2006, 13:04
Einen schoenen guten Tag in die Runde,
ich sitze gerade ueber meinem Kurantrag, den ich spaetestens morgen losschicken moechte. Meine Aerztin und ich haben soweit alles ausgefuellt und ich habe sogar mit einer dreiseitigen Anlage dazu beigetragen, dass der Sachbearbeiter einen kleinen Einblick in mein bewegtes Leben bekommt. Lediglich Frage 3 meines Antrages bereitet mir Kopfzerbrechen. Vielleicht koennt Ihr mir helfen? Die Frage lautet wie folgt:
Die Erkrankung ist Folge...
a) einer Berufskrankheit/eines Schuelerunfalles/eines Arbeitsunfalles
b) eines sonstigen Unfalles
c) einer anerkannten Schaedigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
d) einer aerztlichen Fehlbehandlung (z.B. OP-Fehler, Narkoseschaden, Injektionsschaden, Fehler bei der Geburtshilfe)
a), b) und d) kann ich fuer mich ausschliessen, aber was genau ist mit c) gemeint? Ich wuerde bei dieser Frage gar nichts ankreuzen, weil ich meines Wissens keine Erkrankung als Folge einer anerkannten Schaedigung im Sinne des BVG (blablabla) habe, aber vielleicht ist das ja eine Fangfrage?
Koennt Ihr mir weiterhelfen? Vielen Dank im voraus & einen schoenen Tag Euch allen,
Christiane
ich sitze gerade ueber meinem Kurantrag, den ich spaetestens morgen losschicken moechte. Meine Aerztin und ich haben soweit alles ausgefuellt und ich habe sogar mit einer dreiseitigen Anlage dazu beigetragen, dass der Sachbearbeiter einen kleinen Einblick in mein bewegtes Leben bekommt. Lediglich Frage 3 meines Antrages bereitet mir Kopfzerbrechen. Vielleicht koennt Ihr mir helfen? Die Frage lautet wie folgt:
Die Erkrankung ist Folge...
a) einer Berufskrankheit/eines Schuelerunfalles/eines Arbeitsunfalles
b) eines sonstigen Unfalles
c) einer anerkannten Schaedigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
d) einer aerztlichen Fehlbehandlung (z.B. OP-Fehler, Narkoseschaden, Injektionsschaden, Fehler bei der Geburtshilfe)
a), b) und d) kann ich fuer mich ausschliessen, aber was genau ist mit c) gemeint? Ich wuerde bei dieser Frage gar nichts ankreuzen, weil ich meines Wissens keine Erkrankung als Folge einer anerkannten Schaedigung im Sinne des BVG (blablabla) habe, aber vielleicht ist das ja eine Fangfrage?
Koennt Ihr mir weiterhelfen? Vielen Dank im voraus & einen schoenen Tag Euch allen,
Christiane