Original geschrieben von jpebles
Bitte...!!!! warum schreibst Du hier Dinge rein, die nicht richtig sind und jeglicher Grundlage entbehren.
Jeglicher Grundlage?? Du kannst ja hier mal nachlesen, da steht schwarz auf weiß, was bei einer vorzeitig beantragten Kur durch den Gutachter zu berücksichtigen ist.
Quelle: Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation (2005 mit Änderungen von 2012)
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... _18932.pdf
Auf der Seite 59 steht ganz genau:
Eine Frist von 4 Jahren gilt für
- stationäre Vorsorgeleistungen,
- ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
sowie
- Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Leistungen.
Hier von abweichend ist eine vorzeitige Leistungserbringung möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. ´
Der Gutachter hat in diesen Fällen die Indikation und vor allem die Dringlichkeit der Leistungen zu prüfen.
Hierbei hat er insbesondere den Vorsorge und Rehabilitationserfolg der in den letzten 3 bzw. 4 Jahren vor Antragstellung durchgeführten ambulanten und stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistungen sowie das Angebot und die
Inanspruchnahme wohnortnaher Leistungen der letzten 12 Monate zu berücksichtigen.
Dass eine MutterKindKur im Rahmen des § 24 SGB V steht, habe ich auch nicht angezweifelt.
Und medizinische Gründe müssen immer vorliegen, sonst wäre das ganze ja ziemlicher Käse.
Und in dieser Richtlinie findet sich auch folgende Grafik, in der man sehen kann, dass es sehr wohl ambulant VOR stationär gibt.
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... _18932.pdf
Nämlich dann, wenn die allgemeinen und/oder mütter/väterspezifischen Kontextfaktoren im Zusammenhang mit der Erziehungsverantwortung NICHT zu einer mütter/ väterspezifischen Problemkonstellation führen, die das Gesundheitsproblem NICHT bedingt, unterhält oder verstärkt.
Dann gibts es KEINE Kur und es werden ambulante Maßnahmen der Kasse vorgeschlagen. Wobei das auch bei normal beantragten Kuren gilt. 8-|
Oder sehe ich das falsch? Dann klär mich bitte auf.