Bearbeitungsfristen Krankenkasse
Verfasst: 27 Jan 2014, 16:12
Hallo,
ich habe am 2. Dezember 2013 meinen Antrag auf eine vorzeitige Kur bei der Krankenkasse per Mail eingereicht, am 5. Dezember mailte mir die KK eine Schweigeverzichtsentbindungserklärung, die ich gleich zurückmailte mit Kurbericht der letzten Kur. Eine Woche später Anruf der SBin, dass sie die Unterlagen dem MDK schicken werde. Nachfrage am 21. Dezember: MDK hat Kur abgelehnt, erhalte aber Möglichkeit der Anhörung. Dieses Anhörungsschreiben habe ich am 2. Januar erhalten. Ich habe gleich geschrieben und ein Dringlichkeitsattest meiner Ärztin beigelegt, alles ging raus per Mail am 6.1. Seither liegt die Sache beim Wohnort-MDK. Letzte Woche hab ich nochmal bei der KK nachgefragt: noch keine Antwort vom MDK....
Es gibt doch diese Bearbeitungsfristen, siehe:
http://www.muettergenesungswerk.de/Desk ... 9&mid=1841
Ich habe vor acht Wochen meinen Antrag abgegeben! Gut, zwei Mal Prüfung MDK, aber was denkt Ihr: gilt in meinem Fall die Bearbeitungsfrist auch? Hat jemand schon einmal aufgrund der Bearbeitungsregelung eine Kur durchsetzen können?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße von der sehr ungeduldigen
lutico 8-|
ich habe am 2. Dezember 2013 meinen Antrag auf eine vorzeitige Kur bei der Krankenkasse per Mail eingereicht, am 5. Dezember mailte mir die KK eine Schweigeverzichtsentbindungserklärung, die ich gleich zurückmailte mit Kurbericht der letzten Kur. Eine Woche später Anruf der SBin, dass sie die Unterlagen dem MDK schicken werde. Nachfrage am 21. Dezember: MDK hat Kur abgelehnt, erhalte aber Möglichkeit der Anhörung. Dieses Anhörungsschreiben habe ich am 2. Januar erhalten. Ich habe gleich geschrieben und ein Dringlichkeitsattest meiner Ärztin beigelegt, alles ging raus per Mail am 6.1. Seither liegt die Sache beim Wohnort-MDK. Letzte Woche hab ich nochmal bei der KK nachgefragt: noch keine Antwort vom MDK....
Es gibt doch diese Bearbeitungsfristen, siehe:
http://www.muettergenesungswerk.de/Desk ... 9&mid=1841
Ich habe vor acht Wochen meinen Antrag abgegeben! Gut, zwei Mal Prüfung MDK, aber was denkt Ihr: gilt in meinem Fall die Bearbeitungsfrist auch? Hat jemand schon einmal aufgrund der Bearbeitungsregelung eine Kur durchsetzen können?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße von der sehr ungeduldigen
lutico 8-|