Attest vom KiA - Fragen
Verfasst: 28 Jan 2014, 09:28
hi,
nun habe ich das Attest vom KiA abholen dürfen
natürlich ohne, dass vorher bei mir angerufen worden wäre, um die Sache zu besprechen
und nun kommen mir 2 Sachen "spanisch" vor
erstens, er hat nicht angekreuzt "ambulante Maßnahmen am Wohnort sind ausgeschöpft oder nicht Erfolg versprechend/ nicht durchführbar."
könnt noch ok sein?
zweitens bei den drei Varianten
"Das Kind bedarf einer stationären Mutter-Kind-Maßnahme,
O weil infolge der Schwächung der Gesundheit eine Erkrankung einzutreten droht ( § 24 SGB V ),
O um seine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten ( § 41 SGB V ),
O weil eine Trennung von der Mutter für die Dauer der Maßnahme nicht zu verantworten wäre oder unzumutbar ist
(eine Begründung unter „Psychosoziale Situation“ ist unbedingt erforderlich)."
hat er das zweite, also das nach § 41 SGB V angekreuzt, was ja eine Reha-Maßnahme bedeuten würde ...
also ich hatte bei der Sprechstundenhilfe schon gesagt, dass ich gerne mit dem Doc sprechen würde, ob es u.a. wegen der Infektanfälligkeit sinnvoll wäre, das Kind als Therapiekind anzugeben ...
ich möchte ja aber eine "normale" MuKi-Kur machen und keine Reha für das Kind o.ä. ...
und nun? kann das die Genehmigung für mich verhindern?
oder ist das kein Problem?
Hilfeeeeeeee, warum gestaltet sich das schon im Vorwege alles als so kompliziert?
nun habe ich das Attest vom KiA abholen dürfen
natürlich ohne, dass vorher bei mir angerufen worden wäre, um die Sache zu besprechen
und nun kommen mir 2 Sachen "spanisch" vor
erstens, er hat nicht angekreuzt "ambulante Maßnahmen am Wohnort sind ausgeschöpft oder nicht Erfolg versprechend/ nicht durchführbar."
könnt noch ok sein?
zweitens bei den drei Varianten
"Das Kind bedarf einer stationären Mutter-Kind-Maßnahme,
O weil infolge der Schwächung der Gesundheit eine Erkrankung einzutreten droht ( § 24 SGB V ),
O um seine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten ( § 41 SGB V ),
O weil eine Trennung von der Mutter für die Dauer der Maßnahme nicht zu verantworten wäre oder unzumutbar ist
(eine Begründung unter „Psychosoziale Situation“ ist unbedingt erforderlich)."
hat er das zweite, also das nach § 41 SGB V angekreuzt, was ja eine Reha-Maßnahme bedeuten würde ...
also ich hatte bei der Sprechstundenhilfe schon gesagt, dass ich gerne mit dem Doc sprechen würde, ob es u.a. wegen der Infektanfälligkeit sinnvoll wäre, das Kind als Therapiekind anzugeben ...
ich möchte ja aber eine "normale" MuKi-Kur machen und keine Reha für das Kind o.ä. ...
und nun? kann das die Genehmigung für mich verhindern?
oder ist das kein Problem?
Hilfeeeeeeee, warum gestaltet sich das schon im Vorwege alles als so kompliziert?