lohnfortzahlung durch den AG oder krankengeld von der KK?
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 28 Feb 2014, 13:55
lohnfortzahlung durch den AG oder krankengeld von der KK?
ich weiß nicht, ob meine frage an dieser stelle hier richtig ist. aber ich habe keine bessere rubrik gefunden.
ich habe eine frage zur lohnfortzahlung.
während ich zur kur fahre, bekomme ich dann ganz normal mein gehalt vom arbeitgeber oder zahlt die kk krankengeld für diesen zeitraum?
danke für eure antworten.
ich habe eine frage zur lohnfortzahlung.
während ich zur kur fahre, bekomme ich dann ganz normal mein gehalt vom arbeitgeber oder zahlt die kk krankengeld für diesen zeitraum?
danke für eure antworten.
- Majacealjaco
- Beiträge: 1183
- Registriert: 24 Feb 2013, 16:26
Ich denke folgendes......[denktrues]bin mir aber nicht sicher[/denktrues]
Krankengeld von der KK bekommst du doch erst, wenn du länger als 6 Wochen krank bist? Also bekommst du deinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber (sofern es bei den 3 Wochen bleibt, bzw. max. 6).
LG
Krankengeld von der KK bekommst du doch erst, wenn du länger als 6 Wochen krank bist? Also bekommst du deinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber (sofern es bei den 3 Wochen bleibt, bzw. max. 6).
LG
2013 Mu-Ki-Kur Südstrandklinik Fehmarn
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 28 Feb 2014, 13:55
naja, ich bin mir da eben nicht sicher. meine mal gelesen zu haben, das der AG nicht verpflichtet ist, lohn zu zahlen, während der AN auf kur ist und das das in diesem fall die krankenkasse übernimmt.
da mein AG sich sowieso immer sehr anstellt, würde ich gerne vorbereitet sein und wissen, ob er zahlen MUSS, oder eben nicht.
da mein AG sich sowieso immer sehr anstellt, würde ich gerne vorbereitet sein und wissen, ob er zahlen MUSS, oder eben nicht.
Du bist bei einer Kur nicht Krank geschrieben , brauchst dir aber auch keinen Urlaub nehmen.
Dein Gehalt erhälst du trotzdem von deinem Arbeitgeber. Nach der Kur bekommst du eine Bescheinigung von der Klinik. Diese ist für deinen Arbeitgeber. Er kann sie dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
Leider gibt es einige Arbreitgeber die sich bei Minijobs nicht daran halten.
Aber eigentlich gilt es für alle Beschäftigunsverhältnisse.
Dein Gehalt erhälst du trotzdem von deinem Arbeitgeber. Nach der Kur bekommst du eine Bescheinigung von der Klinik. Diese ist für deinen Arbeitgeber. Er kann sie dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
Leider gibt es einige Arbreitgeber die sich bei Minijobs nicht daran halten.
Aber eigentlich gilt es für alle Beschäftigunsverhältnisse.
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 28 Feb 2014, 13:55
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 28 Feb 2014, 13:55
RE:
wenn du so lieb wärest, würde ich mich über die genaue formulierung freuen.Original geschrieben von LadyCaillean
also in meiner Kur-Zusage steht auch ein Hinweis auf 6 Wochen Lohnfortzahlung(smöglichkeit) vom AG
die genaue Formulierung müsste ich auf Wunsch raussuchen, habe ich jetzt gerade nicht neben mir liegen das Schreiben
auf meiner kurzusage stand nänmlich nix dergleichen...
ich möchte einfach nur schon gut vorbereitet sein, wenn ich meinem AG eröffne, das ich zur kur fahre.
Es besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 9 EFZG.
Hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung
Hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung