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lohnfortzahlung durch den AG oder krankengeld von der KK?
Verfasst: 28 Feb 2014, 23:00
von Suedkampen
ich weiß nicht, ob meine frage an dieser stelle hier richtig ist. aber ich habe keine bessere rubrik gefunden.
ich habe eine frage zur lohnfortzahlung.
während ich zur kur fahre, bekomme ich dann ganz normal mein gehalt vom arbeitgeber oder zahlt die kk krankengeld für diesen zeitraum?
danke für eure antworten.
Verfasst: 28 Feb 2014, 23:02
von Majacealjaco
Ich denke folgendes......[denktrues]bin mir aber nicht sicher[/denktrues]
Krankengeld von der KK bekommst du doch erst, wenn du länger als 6 Wochen krank bist? Also bekommst du deinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber (sofern es bei den 3 Wochen bleibt, bzw. max. 6).
LG
Verfasst: 28 Feb 2014, 23:06
von Suedkampen
naja, ich bin mir da eben nicht sicher. meine mal gelesen zu haben, das der AG nicht verpflichtet ist, lohn zu zahlen, während der AN auf kur ist und das das in diesem fall die krankenkasse übernimmt.
da mein AG sich sowieso immer sehr anstellt, würde ich gerne vorbereitet sein und wissen, ob er zahlen MUSS, oder eben nicht.
Verfasst: 01 Mär 2014, 07:53
von Thats_me
Du bist bei einer Kur nicht Krank geschrieben , brauchst dir aber auch keinen Urlaub nehmen.
Dein Gehalt erhälst du trotzdem von deinem Arbeitgeber. Nach der Kur bekommst du eine Bescheinigung von der Klinik. Diese ist für deinen Arbeitgeber. Er kann sie dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
Leider gibt es einige Arbreitgeber die sich bei Minijobs nicht daran halten.
Aber eigentlich gilt es für alle Beschäftigunsverhältnisse.
Verfasst: 01 Mär 2014, 09:06
von Sadafa73
Der AG zahlt das Gehalt weiter und mit der Bescheinigung der Kureinrichtung wird diese eingereicht bei der Kasse/Knappschaft und der AG erhält einen Teil zurück, so läuft das mal bei meinem AG und da gab es auch gar keine Diskussion und Urlaubstage müssen dafür auch nicht herhalten.
Verfasst: 01 Mär 2014, 09:22
von Suedkampen
danke für die informationen.
das ist ja super! dann kann ich meinem AG gleich sagen, wie der hase läuft, wenn ich ihm sage, das ich zur kur fahre.
der weiß nämlich noch nix von seinem glück. 8-|
Verfasst: 01 Mär 2014, 11:42
von kiki71
die Kur zählt wie ein gelber Schein..er darf dir weder kündigen noch Urlaub abziehen und ist verpflichtet dir den Lohn zu zahlen
Verfasst: 01 Mär 2014, 15:57
von LadyCaillean
also in meiner Kur-Zusage steht auch ein Hinweis auf 6 Wochen Lohnfortzahlung(smöglichkeit) vom AG
die genaue Formulierung müsste ich auf Wunsch raussuchen, habe ich jetzt gerade nicht neben mir liegen das Schreiben
RE:
Verfasst: 01 Mär 2014, 16:27
von Suedkampen
Original geschrieben von LadyCaillean
also in meiner Kur-Zusage steht auch ein Hinweis auf 6 Wochen Lohnfortzahlung(smöglichkeit) vom AG
die genaue Formulierung müsste ich auf Wunsch raussuchen, habe ich jetzt gerade nicht neben mir liegen das Schreiben
wenn du so lieb wärest, würde ich mich über die genaue formulierung freuen.
auf meiner kurzusage stand nänmlich nix dergleichen...
ich möchte einfach nur schon gut vorbereitet sein, wenn ich meinem AG eröffne, das ich zur kur fahre.
Verfasst: 01 Mär 2014, 19:32
von Ulnau71
Es besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 9 EFZG.
Hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung