Fristbeginn für Nicht-Vorzeitige-Kur
Verfasst: 10 Mär 2014, 11:23
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Mann hat 2012 eine Kur gemacht - das Ende der Kur lag schon im Jahr 2013.
Jetzt habe ich meine Bewilligung bekommen und darauf gab es einen Punkt der hieß
"Im laufenden und den beiden vorangegangen Jahren wurde keine Kur durchgeführt"
Was gilt nun? Die Bewilligung für die Kur hat er im September 2012 erhalten)
Wenn er den Antrag für Ende 2015 stellen würde (er ist chronisch krank) - dann wären 2014 und 2013 "vorangegangen"......
Ich weiß, ist noch eine ganze Weile hin - ist mir eben aufgefallen.
LG BUNNY
vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Mann hat 2012 eine Kur gemacht - das Ende der Kur lag schon im Jahr 2013.
Jetzt habe ich meine Bewilligung bekommen und darauf gab es einen Punkt der hieß
"Im laufenden und den beiden vorangegangen Jahren wurde keine Kur durchgeführt"
Was gilt nun? Die Bewilligung für die Kur hat er im September 2012 erhalten)
Wenn er den Antrag für Ende 2015 stellen würde (er ist chronisch krank) - dann wären 2014 und 2013 "vorangegangen"......
Ich weiß, ist noch eine ganze Weile hin - ist mir eben aufgefallen.
LG BUNNY