
ich muss jetzt mal an die Kurerfahrenen eine Frage stellen. Über Facebook bin ich in einer Gruppe, wo viele Frauen demnächst auch in meine Kurklinik fahren. Mit einigen hab ich regen Kontakt, da wir gleichzeitig da sein werden. Heute morgen schrieb mich eine von denen an, ob sie ein Attest für ihren Sohn braucht, da bei ihr in den Unterlagen folgendes stand:
[orange]Mir ist bekannt, dass ich dazu verpflichtet bin, ansteckende Krankheiten oder Parasiten, die innerhalb der letzten vier Wochen bei mir oder meinem Kind, in meiner Umgebung oder Kindergarten/ Schule aufgetreten sind, der Klinik umgehend mitzuteilen. Ich habe diesbezüglich die Möglichkeit, zur Anreise für mein Kind eine Bescheinigung nach Art.27 BayKiG (Bayrisches Kindergartengesetz) mitzubringen, die ärztlich bestätigt, das die Klinik Alpenhof mein Kind ohne ärztliche bedenken in der Kindertagesstätte betreuen kann. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass diese Ärztliche Bescheinigung kostenpflichtig ist, und dass diese Kosten nicht erstattet werden.[/orange]
Ich muss jetzt noch dazu sagen, das die Klinik jedem von uns irgendwie andere Unterlagen geschickt hat. Ich hatte das obrige zB nicht bei meinen Unterlagen dabei. Aber wenn ich das jetzt richtig deute, braucht man das Attest nur, wenn in den 4 Wochen vor Kurantritt einen ansteckende Krankheit etc auftritt. Also nicht generell, oder?? Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.
LG Mary