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keine kur bei krankengeld?
Verfasst: 07 Sep 2014, 22:33
von jpebles
Hallo!
Nachdem ich erst gar keine Antragsunterlagen für eine Kur von der KK bekommen habe, geht es meiner Freundin auch nicht besser.
Nun frage ich für sie:
meine Freundin hat 2 Kinder (4 und 2 Jahre) und möchte eine Kur beantragen. Sie erhält seit Juni Krankengeld, da sie eine , eichte Depression aufgrund von familiärer Überlastung hat (Mann weg, Mutter plötzlich verstorben, jüngeres Kind sehr sehr schwierig usw.). Nun rief sie bei ihrer KK an wegen Antragsunterlagen und bekam keine, weil der Krankengeldbezug eine Mutter Kind Kur angeblich ausschliessen würde.
Ist das denn richtig? Wo steht sowas denn? Ich habe nichts im Netz dazu gefunden.
Gruss
Joanna
Verfasst: 08 Sep 2014, 03:29
von schuetze
korrekt bei Krank geschrieben gibt es keine MUKIKU
Verfasst: 08 Sep 2014, 05:33
von katja77
Genau Kur dient zum Erhalt der Gesundheit. Deshalb passt das nicht bei Krankmeldung. Sie kann aber wegen der Krankheit eine Reha machen, Ziel ist es dann mit Gesundschreibung wieder nach Hause zu kommen, Dauer bis zu 10 Wochen. Auch da kann sie ihre Kids mitnehmen, Diese Kur /Reha muss sie über die RV beantragen. Mit dem Formular Haushaltshilfe, ich weiß die Nummer nicht mehr vom Formular. Da muss sie dann aber Mitnahme der Kinder ankreuzen.
Eine Mutter Kind Kur wäre bei dem Krankheitsbild wohl eh nicht das Richtige.
Verfasst: 08 Sep 2014, 09:36
von Juddel
Falsch, auch bei Krank sein hat man Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, das hat mit der Arbeitsleistung überhaupt nichts zu tun!!! Sondern "nur" mit der Mütterspezifischen Belastung!!
Und es gibt auch eine Mutter-Kind-REHA!!!
Die KK vertauschen sowas gerne, da dann wieder ein Grund besteht, nicht zu zahlen. Also eine Mutter-Kind-Reha ist dann nötig, wenn eine Krankheit besteht.
RE:
Verfasst: 08 Sep 2014, 15:23
von Juddel
So nach Nachfrage muss ich leider auch sagen, dass man wenn man Krankengeld bekommt, keine Mutter-Kind-Kur machen kann. Dann ist die RV zuständig und man "muss" zur Reha.
RE:
Verfasst: 08 Sep 2014, 15:24
von Juddel
[quote]Original geschrieben von Juddel
gelöscht
Verfasst: 08 Sep 2014, 18:57
von rehkitz
Vorrangig ist die Arbeitskraft gestört und da wird auf alle Fälle auf eine Reha verwiesen, um die Arbeitskraft wieder herzustellen
VlG
x)
Verfasst: 19 Sep 2014, 09:18
von jpebles
Hallo an allle!
Zwischenzeitlich war ich bei einem Anwalt, da mir die Krankenkasse die Kurunterlagen verweigert hat, auch mein Arzt konnte dort nichts erreichen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Zu meiner obigen Frage:
habe beiläufig beim Anwat gefragt, ob der Krankengeldbezug eine Mutter Kind Kur ausschliesst. NEIN!!! Auch in diesem Fall ist die Reha nicht vorrangig, denn die Arbeitsunfähigkeit meiner Freundin wird durch eine mütterspezifische Belastung (bzw. darüber hinausgehende Überlastung) ausgelöst. Ein Anspruch bestünde aber auch dann, wenn eine andere Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hätte.
Gruss!
Joanna
RE:
Verfasst: 19 Sep 2014, 09:31
von emilyschmidt06
Ich behaupte auch mal das bei Depressionen eine muki kur gar nicht hilft. Ich war mit depressionen zur kur und eigentlich hat es gar nix gebracht ich war noch mehr fertig als Zuhause. Anfang des Jahres war ich dann in einer tagesklinik das hat mir echt geholfen aber die kur war eigentlich für die Katz
Verfasst: 20 Sep 2014, 11:18
von Marssternchen
Also damals 2012 bin ich zur Mutter Kind Kur über die KK gefahren. Und ich war damals seit 2010 im Dezember krank geschrieben.
Hab es nach Widerspruch bewilligt bekommen. Das mit dem Widerspruch lag aber daran, das ich mich noch stationär befand und es quasi im Anschluss wollte, bevor ich wieder im Beruf einsteige.