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Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 06:32
von emilyschmidt06
Ich hoffe das Thema ist hier richtig. Und zwar wann muss man den chef sagen das man eine Mutter Kind kur plant? In meinem Vertrag steht eine klausel zu kur und reha das man das mit dem Chef schon vor Antragstellung besprechen sollte. So wenn man jetzt von unserer kinderreha ausgeht das war ja ein sehr langer Kampf und eigentlich hab ich nicht mehr dran gedacht das es überhaupt genehmigt wird. Wenn man das dann da schon den chef sagt macht der vielleicht die Pferde scheu für nichts da es nicht genehmigt wird. Genauso bei einer vorzeitigen muki kur weiß man ja auch nicht ob es genehmigt wird.

Also wie ist das bei euch?

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 07:19
von Claudia70Benedikt
Hallo Emely,

ich habe mich beim Durchlesen deines Beitrages gefragt, ob so eine Klausel überhaupt rechtens ist? Ist ein Jurist da, der das beantworten kann?
Ich habe meinen Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt informiert, als die Genehmigung schriftlich von der KK und der Klinik da war. Habe die Gelegenheit gleichzeitig genutzt, mit ihm über meine Überforderung zu reden. Klar gesagt, daß nix mehr geht. Gut daran war, daß ich entlastet wurde, Arbeitsbereiche abgeben konnte und somit langsam wieder Luft kriege. Allerdings hat das im Januar wieder ein Ende, weil durch Kündigung eine Kollegin ausfallen wird. Also kommt jetzt doch das meiste wieder an mich zurück. :shock:

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 07:35
von Ulnau71
Man ist schon gesetzlich verpflichtet den Arbeitgeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das heißt, wenn die Genehmigung da ist, gibt's keine Frist mehr und du musst es ihm sagen. Ob du ihn vorher schon, also bei der Antragstellung, informierst, das liegt bei dir und hängt von deinen Arbeitsverhältnissen und persönlicher Beziehung zu deinem Vorgesetzten ab. Es gibt ja kleine Firmen, in denen man schon langfristig planen muss, Vertreter zu organisieren oder man versteht sich sehr gut mit seinem Chef. Da spricht nichts gegen, schon weit im Voraus die Absicht einer Kur in den Raum zu stellen.

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 07:47
von Claudia70Benedikt
Aber in ihrem Vertrag steht ja drin, daß vor Antragstellung der AG zu informieren ist. Ich finde, daß ja gar nicht klar ist, daß es zur Kur oder Reha kommt. Und bei den langen Wartezeiten heutzutage ist doch die Information nach Genehmigung durchaus ausreichend. Bei mir war es ein halbes Jahr, wenn in der Zeit keine Vertretung steht, dann steht sie in einem Jahr auch nicht. Und auf Verdacht eine Vertretung zu suchen, das wird der AG sowieso nicht machen. Der müßte dann ja einen genauen Zeitraum wissen, um planen zu können.

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 08:13
von Ulnau71
Wenn in ihrem Arbeitsvertrag so eine Klausel steht und sie sich unsicher deswegen ist, kann man ja auch beim Personalrat nachfragen. Ich weiß nur, was der Gesetzgeber vorschreibt. Und zwar unverzüglich bei Genehmigung.

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 08:45
von Joe71
Was steht denn im Vertrag: "sollte" oder "muss".

Erstens ist fraglich, ob eine solche Klausel überhaupt zulässig ist. Zweitens ist eine "sollte"-Klausel nichts als warme Luft :)

LG

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 11:38
von emilyschmidt06
also es steht folgendes drin:

der mitarbeiter ist verpflichtet, der personalabteilung bereits zum zeitpunkt der beantragung des heil- oder kurverfahrens eine entsprechende mitteilung zu machen!


ansonsten wir sind ne große firma über 150 filialen vielleicht auch deshalb heißt ja nur der personalabteilung damit die wahrscheinlich schom mal wissen es könnte sein das demnächst frau xy weg ist. das man es nach der genehmigung sagt ist klar

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 11 Nov 2014, 12:51
von cuddle
Ob jetzt rechtens oder nicht, keine Ahnung.
Wobei ich bei einer großen Firma erstmal davon ausgehe, das deren Arbeitsverträge wasserdicht sind.
Aber egal.
Ich würde mitteilen, das ich beantrage und ggfs noch mitteilen, das aufgrund Vorzeitiggkeit der Beantragung evtl keine Bewilligung erfolgt.
Wobei ich ja letzt lich bei jeder Beantragung mit einer Absage rechnen muss.
Von daher ....

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 13 Nov 2014, 10:35
von giuly
Grundsätzlich beantragt man nicht zum Spass. Und den AG zu informieren ist eine Sache, aber eine Kur ablehnen dürfen die nicht. Ich habe es gesagt, als klar war, dass sie wohl bewilligt wird, aber der schriftliche Bescheid noch fehlte. Und den genauen Termin habe ich genannt,als der mir schriftlich bestätigt wurde.

Re: Arbeitgeber informieren

Verfasst: 01 Mär 2025, 07:40
von xulii