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uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 12 Feb 2015, 11:15
von hegan
Hallo, hat irgendjemand einen Plan davon, wie lange der Mdk der tk zur uberpruefung eines vorzeitigen mukikur-Antrages brauch? Mein Antrag ist jetzt die zweite Woche dort. Die tk hat mich um Geduld gebeten. Geduld habe ich zur zeit aber leider nicht. Wie lange hat es bei euch gedauert? Lg.
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 12 Feb 2015, 12:09
von Majacealjaco
Also wenn der MDK mit eingeschalten wird hat die KK 5 Wochen Zeit ab Antragseingang. Dann müssen Sie dir irgend einen Bescheid geben.
Viel Glück!!!!!
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 12 Feb 2015, 21:05
von MONE
Bei mir hat es fast 5 Wochen gedauert. Dann kam aber auch die Bewilligung
Gruss Simone
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 13 Feb 2015, 11:26
von siri
Bei mir waren es auch ca. 5 wochen.
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 13 Feb 2015, 15:27
von Finnimaus
Woher weis man denn, das der Antrag bei Mdk ist? Muss die Kasse einem da Bescheid geben?
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 13 Feb 2015, 15:31
von Majacealjaco
Finnimaus hat geschrieben:Woher weis man denn, das der Antrag bei Mdk ist? Muss die Kasse einem da Bescheid geben?
soweit ich weiß ja, denn sonst hätte sie ja nur 3 Wochen Zeit

Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 15 Feb 2015, 14:29
von KaAnCh
Ich bin auch bei der TK und mein letzter Antrag war nach 14 Monaten der letzten Kur und wurde innerhalb von 8 Tagen mit MDK Genehmigt .
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 17 Feb 2015, 23:06
von jpebles
Majacealjaco hat geschrieben:Finnimaus hat geschrieben:Woher weis man denn, das der Antrag bei Mdk ist? Muss die Kasse einem da Bescheid geben?
soweit ich weiß ja, denn sonst hätte sie ja nur 3 Wochen Zeit

Hallo!
Die Krankenkasse muss Dich darüber nicht informieren, nur wenn Du dies ausdrücklich wünschst. Man kann ggf. hinterher (bei Nichtbewilligung) das MDK Gutachten anfordern.
Eine grundsätzliche Informationspflicht über die Weiterreichung der Unterlagen an den MDK ist gesetzlich nicht festgelegt.
Gruss!
Jo
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 18 Feb 2015, 09:59
von Majacealjaco
Das würde ja dann heißen, die können sich 5 Wochen Zeit lassen....auch wenns doch nicht beim MDK war? Denn ohne diesen haben sie ja eigentlich nur 3 Wochen Zeit....
Re: uberpruefungsdauer des Mdk
Verfasst: 19 Feb 2015, 22:56
von jpebles
Majacealjaco hat geschrieben:Das würde ja dann heißen, die können sich 5 Wochen Zeit lassen....auch wenns doch nicht beim MDK war? Denn ohne diesen haben sie ja eigentlich nur 3 Wochen Zeit....
Nein, das heisst es nicht, denn die Kassen würden viel zu viel riskieren, wenn sie diesbezüglich "moglen" würden. Sowas macht keine Kasse, die halten sich schon sehr strikt an die Vorgaben. Stell Dir vor, die Kasse hätte sich die 5 Wochen Zeit gelassen ohne den MDK einzuschalten und der Versicherte fordert das MDK Gutachtei ein... Das wäre Betrug seitens der Kasse und somit das absolute Aus für diese.
Und zu den 3 oder 5 Wochen: selbst wenn die Kasse nicht innerhalb dieser Zeit "genehmigt", oder eben auch nicht, so kann der Krankenkasse erstmal nicht allzuviel passieren. Eine regulär genehmigte MuKi Kur ist eine Sachleistung der Krankenkasse. Wenn der Antrag nicht binnen der vorgesehenen First bearbeitet wird heisst es noch lange nicht, das man die Kur einfach mal so antreten kann und diese als genehmigt gilt. In diesem Fall wandelt sich leiglich der Anspruch des Versicherten der Kasse gegenüber in eine Kostenerstattungsleistung allerdings nur dann, wenn die Behandlung (Kur) medizinisch notwendig war (nachzulesen im § 13 sgb V).
So, hier sind wir also wieder am Anfang der Geschichte.... Und bitte nicht vergessen, man muss die Kur vorher bezahlt haben, bevor man den Antrag auf Kostenerstattung stellt!
Ob man dann die Kohle je wieder zurück bekommt (steht in den Sternen) entscheidet das Gericht, irgendwann mal in den nächsten 3 bis 5 Jahren... Vorher beginnt jedoch der Kreislauf wieder mit Krankenkasse, MDK, Entscheidung über die Erstattung, Widerspruchsverfahren (mind 6 Monate), Anwalt und Gericht.... Alles schön der gesetzlich vorgeschriebenen Reihe nach.
Dann mal viel "Spass" bei der Kur, denn die darin getankte Kraft wird man wirklich brauchen und zwar für das was danach kommt.
Gruss!
Jo