Richtlinien...was bedeuted der letzte Satz
Verfasst: 19 Mär 2015, 20:31
Vorsorgebedürftigkeit besteht auch,
wenn bei manifester (chronischer) Krankheit drohende Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert werden sollen,
oder das Auftreten von Rückfällen oder Verschlimmerungen vermieden beziehungsweise deren Schweregrad vermindert oder dem Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll,
und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.
wenn bei manifester (chronischer) Krankheit drohende Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert werden sollen,
oder das Auftreten von Rückfällen oder Verschlimmerungen vermieden beziehungsweise deren Schweregrad vermindert oder dem Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll,
und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.