Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicherung?
Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicherung?
Hallo Ihr Lieben,
bald ist die 4-Jahresfrist seit meiner letzten MKK rum und ich möchte wieder eine beantragen. Meiner Tochter ist dann 12 Jahre alt und es wird wohl unsere letzte Kur sein. Nun hatten meine Tochter und ich, beide als Patienten, im Sep./Okt. 2013 eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme über unsere Rentenversicherung (beide psychsomatisch).
Die MMK möchte ich wegen meiner Allergien, Asthma, Hauserkrankungen und allgemeiner Erschöpfung (Mehrfachbeastung Job/ Haushalt, krankes Kind) machen und Leah soll nur als Begleitkind mit, denn sie hat bereits einen Marathon aus Medis, Therapien ect. hinter sich und soll sich einfach nur erholen und ihre Mutti in der Nähe haben.
Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, dass eine Reha über RV auf MMK nicht angerechnet wird. Nun steht aber im Antrag die Frage: "Wurden in den letzten vier Jahren Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse oder des Sozialleistungsträgers durchgeführt?"
Muss ich da die Reha angeben? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Was ist mit Sozialleistungsträger gemeint? Bitte, bitte helft mir.
LG Trixi
bald ist die 4-Jahresfrist seit meiner letzten MKK rum und ich möchte wieder eine beantragen. Meiner Tochter ist dann 12 Jahre alt und es wird wohl unsere letzte Kur sein. Nun hatten meine Tochter und ich, beide als Patienten, im Sep./Okt. 2013 eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme über unsere Rentenversicherung (beide psychsomatisch).
Die MMK möchte ich wegen meiner Allergien, Asthma, Hauserkrankungen und allgemeiner Erschöpfung (Mehrfachbeastung Job/ Haushalt, krankes Kind) machen und Leah soll nur als Begleitkind mit, denn sie hat bereits einen Marathon aus Medis, Therapien ect. hinter sich und soll sich einfach nur erholen und ihre Mutti in der Nähe haben.
Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, dass eine Reha über RV auf MMK nicht angerechnet wird. Nun steht aber im Antrag die Frage: "Wurden in den letzten vier Jahren Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse oder des Sozialleistungsträgers durchgeführt?"
Muss ich da die Reha angeben? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Was ist mit Sozialleistungsträger gemeint? Bitte, bitte helft mir.
LG Trixi
Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Liebe Grüße von Mili
1. Kur Baabe 98
2. Kur Horumersiel Friesenhörn 09
3. Kur Glowe 13
4. Kur Glowe 15
5. Kur Glowe 4.4.-25.4.18
Wenn das Leben dir Steine in den Weg legt, kletter drauf und geniess die Aussicht!
1. Kur Baabe 98
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Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
habe eine Reha für meine Tochter über die RV beantragt.Trixi1974 hat geschrieben: Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, dass eine Reha über RV auf MMK nicht angerechnet wird. Nun steht aber im Antrag die Frage: "Wurden in den letzten vier Jahren Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse oder des Sozialleistungsträgers durchgeführt?"
Muss ich da die Reha angeben? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Was ist mit Sozialleistungsträger gemeint? Bitte, bitte helft mir.
LG Trixi
Sie war 2013 in Reha über die Kasse und 2014 Therapiekind bei einer MutterKindKur Maßnahme über die Kasse.
Die letzte Maßnahme habe ich im Antrag angegeben, aber auch den Bericht der Reha 2013 beigelegt.
Der Antrag wurde ohne Problem innerhalb 10Tagen bewilligt.
Es hatte demzufolge keine Nachteile die Maßnahme anzugeben.
Beantragst du bei der Kasse?
Liebe Grüße
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
MonaFox
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Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Ja ich beantrage über die Krankenkasse.
Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Ich glaube schon das du dann die psychosomatische Reha als solches eintragen solltest.Trixi1974 hat geschrieben:Ja ich beantrage über die Krankenkasse.
Da die Kur ja für andere Indikationen ist würde ich vielleicht im persönlichen Anschreiben das nochmals erwähnen.
Auch der Arzt sollte vielleicht dementsprechend in seinem Antrag argumentieren.
Drück dir die Daumen!
Liebe Grüße
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
MonaFox
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Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Ich bin damals auch 3 Jahre nach meiner psychosomatischen Reha problemlos zur MuKiKur gefahren mit meinem Sohn als Begleitkind. Im Antrag habe ich die Reha auch angegeben, allerdings keine Berichte dazu beigelegt. Denn mein Thema bei der Reha war was völlig anderes, als bei der MuKiKur. Es handelt sich ja bei Reha über RV und MuKiKur über Krankenkasse über verschiedene Kostenträger, somit gelten die 4 Jahresfristen auch nur unabhängig voneinander.
Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Steht das irgendwo?Ulnau71 hat geschrieben: Es handelt sich ja bei Reha über RV und MuKiKur über Krankenkasse über verschiedene Kostenträger, somit gelten die 4 Jahresfristen auch nur unabhängig voneinander.
Hat die SB der RV nämlich anders beurteilt, als ich meinen Antrag abgegeben habe!
Liebe Grüße
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
MonaFox
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Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Inwiefern?MonaFox hat geschrieben:Steht das irgendwo?Ulnau71 hat geschrieben: Es handelt sich ja bei Reha über RV und MuKiKur über Krankenkasse über verschiedene Kostenträger, somit gelten die 4 Jahresfristen auch nur unabhängig voneinander.
Hat die SB der RV nämlich anders beurteilt, als ich meinen Antrag abgegeben habe!
Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Hab Dir geschrieben!Ulnau71 hat geschrieben:Inwiefern?MonaFox hat geschrieben:Steht das irgendwo?Ulnau71 hat geschrieben: Es handelt sich ja bei Reha über RV und MuKiKur über Krankenkasse über verschiedene Kostenträger, somit gelten die 4 Jahresfristen auch nur unabhängig voneinander.
Hat die SB der RV nämlich anders beurteilt, als ich meinen Antrag abgegeben habe!
Liebe Grüße
MonaFox
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Re: Mutter Kind Kur nach Rehabilitation über Rentenversicher
Ok, offensichtlich wird geschaut, ob die Indikationen die gleichen sind, bei der Reha und bei der MutterKindKur. Falls das der Fall ist, muss die 4 Jahresfrist wohl doch von der Reha zur MuKiKur und umgekehrt eingehalten werden.
Meine Reha und meine MuKiKur hatten andere Indikationen.
Meine Reha und meine MuKiKur hatten andere Indikationen.