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Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 09 Apr 2015, 12:52
von birgit1707
Ich habe eine Frage, hoffe jemand kann mir mit entsprechendem Wissen oder link helfen!
Mein Mann hat einen Antrag auf Vater Kind kur gestellt, der Antrag ist seit geraumer Zeit unterwegs, da wir nichts gehört haben, hat mein Mann mal bei der Kasse nachgefragt; der Antrag ist am 11.3 dort eingegangen, seit dem 12.3 ist er ind Bearbeitung! Schriftlich haben wir allererdings nichts!
Gibt es nicht irgendwo eine Rechtsgrundlage die zur zügigen Bearbeitung verpflichtet? Mir ist irgendwie so? Und wie wäre da jetzt das weitere vorgehen?
Immerhin ist es jetzt über vier Wochen das der Antrag dort eingegangen ist und wir haben nicht mal eine schriftliche Eingangsbetättigung! Das kenne ich von meiner KK ganz ganz anders.... Bis jetzt habe ich immer ein schreiben über den Eingang und spätestens zwei Wochen hatte ich Bescheid!!!

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 09 Apr 2015, 14:02
von erfurtmama2014
birgit1707 hat geschrieben:Ich habe eine Frage, hoffe jemand kann mir mit entsprechendem Wissen oder link helfen!
Mein Mann hat einen Antrag auf Vater Kind kur gestellt, der Antrag ist seit geraumer Zeit unterwegs, da wir nichts gehört haben, hat mein Mann mal bei der Kasse nachgefragt; der Antrag ist am 11.3 dort eingegangen, seit dem 12.3 ist er ind Bearbeitung! Schriftlich haben wir allererdings nichts!
Gibt es nicht irgendwo eine Rechtsgrundlage die zur zügigen Bearbeitung verpflichtet? Mir ist irgendwie so? Und wie wäre da jetzt das weitere vorgehen?
Immerhin ist es jetzt über vier Wochen das der Antrag dort eingegangen ist und wir haben nicht mal eine schriftliche Eingangsbetättigung! Das kenne ich von meiner KK ganz ganz anders.... Bis jetzt habe ich immer ein schreiben über den Eingang und spätestens zwei Wochen hatte ich Bescheid!!!

Hallo

Ja also ich meine hier gelesen zuhaben 6 wochen aber irgendwie weis ich nicht genau was da wircklich richtig ist,,,,

bei welcher krankenkasse seid ihr denn??

Es kann aber auch sein das durch die feiertage sich alles nen bissel nach hinten schiebt ......also gedult wäre sicher gut auch wenns schwer fällt ich kenne das von mir .

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 09 Apr 2015, 14:34
von Majacealjaco
3 Wochen....gehen die Unterlagen zum MDK, dann haben sie 5 Wochen Zeit!

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 09 Apr 2015, 15:52
von MonaFox
Schau mal hier:

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... kasse.html
(3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Anmerkung
Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang
oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet,
muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen.
Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen.


heißt, soviel wie: nächste Woche Freitag wären 5 Wochen um und du solltest zu mindestens
eine Benachrichtigung bekommen haben das es zum Mdk gegangen ist,
denn nur dann gelten die 5 Wochen, ansonsten hättet ihr schon Bescheid haben müssen.

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 09 Apr 2015, 18:45
von birgit1707
Danke für eure Antworten...
Ja Geduld ist nicht so eine Stärke....

Mein Mann ist bei der Big Krankenkasse, da nur unsere Tochter als Begleitkind mit soll müsste die Big für alle Kosten aufkommen! Nur als Behandlungskind müsste meine Krankenkasse die kosten für die Kosten des Kindes aufkommen!

Danke Mona Fox für den link, ich \wir werden noch etwas abwarten vielleicht tut sich ja noch etwas!

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 10 Apr 2015, 07:45
von Ulnau71
Nun ja, also ich würde da schon anrufen und auf das Patientenrecht verweisen... theoretisch ist die Kur danach genehmigt, da die Kasse die Zeiten nicht eingehalten hat. Das würde ich denen nochmal deutlich machen. Somit habt ihr große Chancen auf Bewilligung, denn es handelt sich ja hier um Fehler in der Bearbeitung seitens der Kasse. Wenn das jetzt abgelehnt wird, würde ich im Widerspruch erwähnen, dass ich den ganzen Fall dem BVA schicke, die prüfen solche Dinge und da würde ich sagen, dass ihr momentan sehr gute Karten habt.

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 12 Apr 2015, 10:40
von kathy85
Macht Druck und ruft an!
Wir sind auch bei der BIG und unser Antrag ist seit 23.2. dort. Die kommen einfach nicht in die Pötte.
Unsere Kurberaterin hat nach 4 1/2 Wochen angerufen, da hieß es sie haben einen hohen Krankenstand und man soll sich nach Ostern noch mal melden.
Am Freitag,, 6 1/2 Wochen also, dann die Aussage es ist ja "schon" in Bearebeitung und geht aber vermutlich noch zum MDK.
Bin ziemlich sauer. Meine Beraterin macht am Montag nochmal Druck, die haben uns schon nen Platz für den 30.4. reserviert. So langsam krieg ich die Krise.

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 12 Apr 2015, 18:35
von LadyCaillean
und was wäre dann angemessen für die Fristsetzung?
denn ohne die ist es ja nicht automatisch genehmigt
gibt es dazu Urteile o.ä.?
eine Woche / zwei?

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 13 Apr 2015, 07:33
von MonaFox
LadyCaillean hat geschrieben:und was wäre dann angemessen für die Fristsetzung?
denn ohne die ist es ja nicht automatisch genehmigt
gibt es dazu Urteile o.ä.?
eine Woche / zwei?
Meiner Meinung nach 7-10 Tage.
Es ist ja zu bedenken, das sie ja eigentlich schon die Patientenrechtsgesetz-zeit überschritten haben.
3, bzw. 5 Wochen mit MDK--
von dem man aber auch nur weiß, wenn man unterrichtet wurde ;)
Man sollte sich auf das Patientenrecht berufen und die Frist setzen.
per Fax oder PDF per Mail, sollte halt eine original Unterschrift erhalten.
Erwähnen könnte man noch, das man sich falls nötig die Unterlagen an die BVA zur Prüfung schickt
oder sich das für den Widerspruch aufheben, falls dann noch nötig.

Viel Glück!

Re: Zeit der Bearbeitungsfreist

Verfasst: 17 Apr 2015, 12:33
von birgit1707
Soll!
Nachdem mein Mann gestern abend ganz formlos eine kleine Mail an die Krankenkasse geschrieben hat, erhielt er heute morgen schon eine Mail mit Genehmigungsschreiben als PDF... Komisch ist nur das das erst bei Nachfragen geschieht!
Naja jetzt auch egal, Genehmigung ist Genehmigung, nächste Woche werden wir mit der Kag Müttergenesungswerk sprechen und Klinik und Termin festmachen...