Wunsch und Wahlrecht

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
MickeyMaus
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Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von MickeyMaus » 10 Jul 2015, 18:59

Ab 1.8.15 gibt es ein neues Gesetz das jede Krankenkasse jede Klinik genehmigen muss. Die Klausel das es nach Wirtschaftlichkeit entschieden werden muss und man evtl selbst die Mehrkosten übernehmen muss gilt nicht mehr!


Z.b übernimmt jetzt auch die tk Kliniken die sie vorher nicht genehmigt haben die waren da ja oft sehr eigen
20.04.16 - 11.05.16 Kur in Rickenbach Hotzenplotz Klinik
Abbruch nach 10 Tagen

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lunalina
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von lunalina » 10 Jul 2015, 20:15

Wo kann man das nachlesen?
02.06-23.06.2010 CBT Haus am Meer Borkum
Traumkur am Meer
25.06-16.07.2014 CBT Haus am Meer Borkum
Weltmeisterkur- besser geht es nicht
07.05.-04.06.2015 Satteldüne Amrum Kinderreha
18.07-08.08.2018 Helena am Meer Borkum
Traumkur am Meer

MickeyMaus
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von MickeyMaus » 10 Jul 2015, 20:56

Keine Ahnung wurde von den kurberaterinnen auf Facebook in deren Gruppe gepostet.

Ich versuche es morgen mal hier rein zu stellen
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lunalina
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von lunalina » 10 Jul 2015, 21:03

Das wäre nett dankeschön
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von Majacealjaco » 10 Jul 2015, 22:53

Ja ;-) ein offizieller Link dazu wäre toll! Prima, dankeschön :D
2013 Mu-Ki-Kur Südstrandklinik Fehmarn
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz

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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von KaAnCh » 11 Jul 2015, 12:10

Das wäre ja echt toll , wenn das so wäre :) .
2008 Juli Mutter-Kind-Kur im Innntaler Hof
2012 April Mutter-Kind-Kur im Haus am Deich in Norddeich
2014 Januar Mütterkur auf Juist
11.11.-16.12.2015 Reha Schloß Waldleiningen in Mudau

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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von Ulnau71 » 13 Jul 2015, 06:29

Das würde mich auch interessieren, wo das steht. Allerdings glaube ich nicht, dass nun alle Kliniken quer Beet genehmigt werden. Medizinische Gründe sollten immer noch vorliegen, denke ich. Wäre schön, wenn man das mal genau nachlesen könnte.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

katrinchalou
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von katrinchalou » 13 Jul 2015, 09:29

Da gebe ich MickeyMaus recht.Hab es bei Facebook auf der Seite "Kurklinik Miramar"gelesen.Kann den Text grad nicht kopieren...lg
Pelzerhaken Neustadt vom 05.11.14-26.11.14 :-) Mukikur
AHG Beelitz Heilstätte 28.01.16-min.4 Wochen Kinderreha
Fachklinik Sylt 30.11.-28.12.16 Kinderreha
Baabe/Rügen 21.11-12.12.18 Mukikur

MickeyMaus
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von MickeyMaus » 13 Jul 2015, 09:36

hier nochmal was die kurberatung bei facebook gepostet hat:

Gerade zufällig gelesen:

Versorgungsstärkungsgesetz Gesetzliche Krankenversicherung (VSG - GKV)
Der Deutsche Bundestag hat mit dem obigen Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Mutter/Vater-Kind Vorsorgekuren verbindlich gestärkt (§23 SGB V).
Es ist das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten "unter entsprechender Anwendung des §9 SGB IX" zur Anwendung zu bringen! Dort steht:
"Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen....wird berechtigten Wünschen...entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse ...Rücksicht genommen."
Nach Aussagen der beteiligten Politiker bedeutet dies, dass die Kassen natürlich weiterhin Kliniken vorschlagen können. Die Versicherten können, müssen dem Vorschlag aber nicht zustimmen. Wählt man ein anderes Haus, hat die Krankenkasse diesem Wunsch zu entsprechen (s.o.) Dabei ist es unerheblich, dass das Wunschhaus möglichweise einen höheren Tagessatz hat. Die Differenz ist nicht!!! von den Versicherten zu tragen!
Einige Krankenkassen legen den Versicherten immer wieder "Listen" mit zu belegenden, meist billigen Kurkliniken vor. Mit den aktuellen Gesetzesanpassungen müssen die Versicherten diesen "Listen" nicht mehr folgen. Es gilt das Wunsch- und Wahlrecht (s.o.)!
Es bleibt abzuwarten, wie "holprig" die Umsetzung durch die Krankenkassen erfolgen wird! Bei der Krankenkasse ist man "Kunde", nicht Bittsteller!
Das "VSG GKV" soll ab dem 01.08.2015 in Kraft treten.


das natürlich indikationen immer noch im vordergrund stehen sollte klar sein, allerdings haben ja die meisten kliniken ähnliche indikationen
20.04.16 - 11.05.16 Kur in Rickenbach Hotzenplotz Klinik
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MickeyMaus
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Re: Wunsch und Wahlrecht

Beitrag von MickeyMaus » 13 Jul 2015, 09:42

hier der link von der homepage klinik miramar in großenbrode

http://www.kurklinikmiramar.de/miramar/ ... index.html
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