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Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 13:06
von KaAnCh
Hallo

Wie ist das eigentlich jetzt bei mir ,ich habe ja jetzt über die TK eine Reha Genehmigt bekommen. Ist dann meine Wartezeit für eine Kur nach der Reha auch wieder 4 Jahre oder zählt das von der Mütterkur im Januar 2014 ? Sorry ,das ich das jetzt Frage aber mir ist der Gedanke die Woche gekommen. Da die Reha ja auch über die KK läuft und irgendwie nervt es mich wenn ich keine Antwort darauf weiß ,vielleicht könnt ihr mir da ja weiter helfen ?
Ich hoffe ja das mir die Reha so gut tut das ich so schnell nicht mehr in Kur muss und das es bei uns endlich Ruhiger wird :(?

Ich Danke euch für eure Antworten.

LG

Sabrina

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 13:31
von aufdemWeg
also bisher ging ich davon aus, dass das verschiedene Dinge sind und auch so gerechnet werden.

Allerdings hat mir die RV die misslungene Anti-Kur 2014 als "gemachte Kur" angerechnet und gemeint eine Reha sei nicht notwendig. Allerdings lief da noch mehr schief. Die RV hat den Widerspruch abgelehnt, weil sie keine Gefährdung der Arbeitskraft sieht. :roll: :crazy:
(selbst als ich anrief und sagte, dass ich im Krankengeld bin, kam die Antwort: das hätte nichts mit der RV zu tun und es läge keine Gefährdung der Arbeitskraft vor)

die Krankenkasse springt ein. Die haben die Kur bezahlt, übernehmen das Krankengeld (bin jetzt seit drei Monaten krank geschrieben) und haben die Fachklinik genehmigt, weil der Arzt Bedarf sieht.

Eigentlich wäre die RV zuständig, die wollen aber nicht. Die Krankenkasse kann mich nicht hängen lassen.


Wie es danach weiter geht weiß ich nicht. Momentan warte ich noch auf den Klinikplatz. Immerhin die Krankenkasse hat genehmigt (über Einweisung, auch wenn es wohl wie eine Reha ist, ist ja auch Rehaklinik und Krankenhaus in einem oder so).

Würde das mit der Reha erst mal auf dich zu kommen lassen. Auch wenn ich deine Gedanken verstehe.

vielleicht geht es ja sonst als vorzeitige Kur (werden ja auch manche genehmigt), wenn du dann eine brauchst. Oder versucht es dann über Einweisung. Damit geht es zwar nicht schneller beim Termin, aber das Antragsprozedere war kürzer.



Du kannst Glück haben und du kannst Pech haben. Je nachdem wer das bearbeitet. und dann weiter sehen. Ggf. Arzt / Klinik mit ins Boot holen. oder es liegen Veränderungen vor, die die Argumentation einfacher machen.



P.S. Vorteil ist vielleicht auch, dass die Krankenkasse dann deinen Verlauf schon kennt. Nicht so sehr darauf beharrt, was du schon alles hattest, sondern auf Grund deines Verlaufes eben auch brauchst.

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 16:12
von jutta111
Hallo,
Du kannst "offiziell" die nächste Mütterkur/Mutterkindkur erst 2018 beantragen. Die nächste Reha 2019. Medizinisch notwendig natürlich auch "vorzeitig"
und "eher"!
Gruß Jutta

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 17:20
von MickeyMaus
Laut dem Anwalt meiner kurberatung sind es 2 verschiedene Schuhe! Da es Unterschiede zwischen Kur und Reha gibt.

Ich war 2013 zur Mutter Kind Kur und jetzt habe ich ja eine Mutter Kind Reha beantragt, die Krankenkasse bezog sich in der Ablehnung hauptsächlich auf die vorzeitigkeit. Das widersprach der Anwalt im Widerspruch da es jetzt um eine muki Reha geht. Ich denke mal das ein Anwalt das genau weiß

Also wäre bei dir wie schon gesagt wurde muki Kur oder Mütterkur 2018 möglich Reha wahrscheinlich 2019.

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 17:55
von Juddel
Frage:
Hast du jetzt eine "richtige" Reha genehmigt bekommen durch die KK oder, weil du geschrieben hast, mit Einweisungsschreiben, einen Krankenhausaufenthalt in einer bestimmten Klinik.
Weil man eine Reha eigentlich nicht mit einer Einweisung bekommt.

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 18:22
von aufdemWeg
Juddel hat geschrieben:Frage:
Hast du jetzt eine "richtige" Reha genehmigt bekommen durch die KK oder, weil du geschrieben hast, mit Einweisungsschreiben, einen Krankenhausaufenthalt in einer bestimmten Klinik.
Weil man eine Reha eigentlich nicht mit einer Einweisung bekommt.
meinst du mich?
nein, ich habe keine Reha bekommen. Die RV hat den Widerspruch abgelehnt (da ging aber so einiges schief.)

die Krankenkasse hat mir ein Fachkrankenhaus genehmigt mit Begleitkind (vor allem Begleitkind brauchte Genehmigung)

Die Klinik bietet beides an. Fachkrankenhaus und Reha. je nachdem welchen Antragsweg man geht. gibt sicher ein paar Unterschiede, aber das ist mir im Moment wurscht. Hauptsache ich bekomme endlich Hilfe.
Hoffe ich jedenfalls, auf einen Termin warte ich noch...

da ich nur auf Umwege herausgefunden habe, dass es den Weg gibt, wollte ich damit nur schreiben
selbst wenn sie jetzt eine Reha macht und später eine Kur braucht, es noch andere Weg gibt, nicht nur Kur// Reha

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 13 Okt 2015, 18:32
von aufdemWeg
der Gutachter der RV hat sich im Grunde selbst widersprochen


beim Reha-Antrag für die RV gilt die schlechte "Kur" als gemacht, somit wird es angerechnet beim Antrag

wenn ich aber Hilfe BRÄUCHTE (was er nicht seo sieht) sollte ich eine kur 2018 beantragen, weil Kur und Reha was verschiedenes ist und ich das dann über die Krankenkasse machen soll.

RV hat auf Gutachter gehört.


Krankenkasse meint, RV sei zuständig, weil ich ja nun krankgeschrieben bin (was laut RV KEIN Grund für eine Reha ist)


Kurz:

es gibt sicherlich rechtliche Linien und so
aber wenn es drauf ankommt, hängt es sehr vom Sachbearbeiter / Zuständigen ab

das kann gut laufen oder auch nicht.

Konzentriere dich jetzt auf die Reha.
Besprich das mit den Ärzten dort. Vielleicht können die dich je nach Verlauf auch später unterstützen, je nachdem was wird.

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 14 Okt 2015, 11:54
von Juddel
jutta111 hat geschrieben:Hallo,
Du kannst "offiziell" die nächste Mütterkur/Mutterkindkur erst 2018 beantragen. Die nächste Reha 2019. Medizinisch notwendig natürlich auch "vorzeitig"
und "eher"!
Gruß Jutta
So stimmt es!!

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 14 Okt 2015, 11:56
von Juddel
aufdemWeg hat geschrieben:der Gutachter der RV hat sich im Grunde selbst widersprochen


beim Reha-Antrag für die RV gilt die schlechte "Kur" als gemacht, somit wird es angerechnet beim Antrag

wenn ich aber Hilfe BRÄUCHTE (was er nicht seo sieht) sollte ich eine kur 2018 beantragen, weil Kur und Reha was verschiedenes ist und ich das dann über die Krankenkasse machen soll.

RV hat auf Gutachter gehört.


Krankenkasse meint, RV sei zuständig, weil ich ja nun krankgeschrieben bin (was laut RV KEIN Grund für eine Reha ist)


Kurz:

es gibt sicherlich rechtliche Linien und so
aber wenn es drauf ankommt, hängt es sehr vom Sachbearbeiter / Zuständigen ab

das kann gut laufen oder auch nicht.

Konzentriere dich jetzt auf die Reha.
Besprich das mit den Ärzten dort. Vielleicht können die dich je nach Verlauf auch später unterstützen, je nachdem was wird.
Deine RV hat gaaanz viele Fehler gemacht und nach Unwahrheiten entschieden.

Re: Wie ist das eigentlich ?

Verfasst: 14 Okt 2015, 14:20
von aufdemWeg
Juddel hat geschrieben:
Deine RV hat gaaanz viele Fehler gemacht und nach Unwahrheiten entschieden.
erkennt man auch daran, dass in MEHREREN Briefen DATEN falsch sind

falsches Datum wann ich beim Gutachter war
falsches Datum, von wann mein Widerspruch raus ging

und ein Gutachter der mir ins Gesicht sagte, dass er unterbezahlt ist und es meine Schuld sei, dass er andere Patienten wegschicken musste

neben dem, dass ich nur einen Gutachtervorschlag bekam - stand drin, dass es DREI sein müssten, aber sie nur einen erreichbaren hätten


und einiges Mehr


theoretisch rechtlich könnte ich gegen das Urteil der RV den Widerspruch abzulehnen
klagen

wenn ich die Kraft hätte zu klagen, bräuchte die Reha nicht :roll:


aber das meinte ich ja: rechtliche Richtlinien mag es ja geben
aber wenn die sich nicht dran halten und man dann erst mal klagen muss, um Hilfe zu bekommen, bringt es nicht viel

daher würde ich einfach abwarten was die Krankenkasse macht
manche Sachbearbeiter checken das gleich sofort richtig und machen es richtig

und andere .... da hat man dann den Ärger, egal ob sie es rechtens machen oder nicht
zu mindest kann man denen dann im Widerspruch noch damit kommen, dass es verschiedenes ist
(ob sie dann drauf hören, ist die andere Frage - theoretisch kann man ja klagen .... so ungefähr sagte es der Typ von der RV)