ich habe vorzeitige Kur beantragt und bin bei der Barmer versichert. Natürlich hibbel ich auf den Bescheid. Beim "Surfen" ist mir gerade
folgendes auf der Internetseite der Barmer aufgefallen:
"Eine Wiederholung von Mutter- oder Vater-Kind- Kuren innerhalb von 4 Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen"
Heisst das ich kann mir das mal abschminken oder dürfen die das gar nicht so pauschal sagen??
Bin grad etwas verängstigt...

