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3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 12 Jan 2016, 12:52
von Sibbo
Meine Kurberatung hat am 04. Dezember meinen vorzeitigen Kurantrag an die Krankenkassen verschickt. ich wurde am 17.12. angeschrieben dass ich meinen letzten Kurbericht bitte nachreichen möchte. (Auf dem Brief stand das Datum vom 17.12. kam erst am 24.12. bei uns an.) Habe am 27.12. den Kurbericht online übermittelt und am 05.01.15 endlich eine Nachricht von der Krankenkasse ,nachdem sie bei mir angerufen haben und nachfragten was noch den dem verschlossenen Umschlag für den MDK drin ist ( Selbstauskunftsbogen) eine Nachricht zukommen lassen, dass sie gern klären ob sie sich an den Kurkosten beteiligen.
Lt. tel. Nachfrage liegt der Antrag jetzt wohl beim Medizinischen Dienst.
Weiß wer ab wann die 3 bzw. 5 Wochenfrist lt. Patientenrecht Gesetz gilt und ob sie überhaupt bei vorzeitigen Kuranträgen gilt?

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 13 Jan 2016, 08:06
von ginacat
Hallo

Ich würde ja sagen, dass die 3 Wochen Frist neu läuft seitdem der Antrag beim MDK vorliegt.

Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Lg

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 19 Jan 2016, 17:12
von Herbstmami
Also bei mir ist das so. Meine KK hat mich angeschrieben, dass Sie meinen letzten Kurbericht einsehen möchten. Und den Anfordern wollen, ich sollte dafür eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben, was ich auch gleich gemacht habe. Das war nach Weihnachten. Laut meiner KK ist er allerdings noch nicht da. Also war mein Antrag auch noch nicht beim MDK und meine 5 Wochen sind um. Meine Kurberatung hat gestern nun meine KK einen Brief zwecks Versäumnisse etc. geschrieben. Rein Theoretisch müsste die Kur jetzt genehmigt sein. Ich kann ja nix dafür....Ich lass mich überraschen....

Hatte das schon jemand?

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 19 Jan 2016, 19:09
von Herbstmami
gerade hat meine Kurberatung angerufen, wir dürfen fahren :-)

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 19 Jan 2016, 19:40
von kleeblatt
Würde mich auch brennend interessieren, ob die 5 Wochen-Frist auch bei vorzeitigen Kuren gilt??
Ab wann läuft sie ab Antragseingang bei der Krankenkasse?

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 19 Jan 2016, 21:11
von katrinchalou
Herzlichen Glückwunsch zur Genehmigung. .:-) Wurde die Kur wegen der abgelaufenen Frist genehmigt? Lg

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 20 Jan 2016, 13:22
von marzipanstern
huhu..........

das ist ja super, wuensche dir eine tolle kur und eine schoene vorfreude.......

magst noch erzaehlen ob das jetzt an der frist lag?

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 20 Jan 2016, 15:13
von Herbstmami
Ja ich denke schon, denn mein letzter Kurbericht war noch immernicht da und somit war der Antrag auch noch nicht mein MDK gewesen. Heute habe ich die genehmigung von der KK bekommen.

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 20 Jan 2016, 23:57
von Line0608
Hi.
Also 3 Wochen gelten für die Krankenkasse. 5 Wochen für den MDK. Es ist egal, ob vorzeitig oder nicht. Nur im Falle eines Widerspruchs gibt es keine Frist.
LG und Glückwunsch

Re: 3 Wochenfrist bzw. 5 Wochenfrist

Verfasst: 22 Jan 2016, 08:40
von Sibbo
Bin traurig; gestern kam per Post die Ablehnung meines Kurantrages, habe aber vorgestern die KK per Mail angeschrieben und um Genehmigung meiner Kur gebeten, da die 3 bzw. 5 Wochenfrist bereits am 11.01.16 abgelaufen war.
Bin mal gespannt wie die KK jetzt reagiert.
Das Beste war, dass die Sachbearbeiterin reingeschrieben hat, sie hätte versucht mich tel. zu erreichen was nicht stimmt.
In meiner Anrufliste ist keine Tel. Nr. der Kranenkasse zu sehen.