Hallo
Meine Freundin möchte eine MuKi Kur beantragen ,das Kind soll nur als Begleitkind mit .
Muss vom Kinderarzt dann auch der Antrag ausgefüllt werden ?
Ich weiß das gerade gar nicht hatte meinen immer als Therapiekind beantragt.
Sie ist sehr selten beim Kinderarzt -ein total gesundes Kind
Ich habe jetzt grade über die Kurberatung Deutschland beantragt und die sagten mir, dass von den KK auch für das Begleitkind ein Attest verlangt wird. Das Attest kann aber auch von deinem Hausarzt bescheinigt werden.
Ich sollte dafür auch den Vordruck von der Kurberatung nehmen, obwohl in der Selbstauskunft meiner KK bereits ein Passus zum Ausfüllen für das Begleitkind vorgesehen war.
Es ist wohl unterschiedlich. Als ich meinen Antrag bei der Barmer gestellt hatte, hatte ich nur im Schreiben (meine Selbstauskunft) angegeben, dass mich mein Sohn begleiten soll. Der Antrag ist ohne Rückfragen durchgegangen.
Ich bin auch bei der BARMER und musste bisher immer was von der KÄ was ausfüllen lassen, auch als eins der Kinder nur Begleitkind war. Und das aktuelle Formular von denen sieht das auch noch so vor, entweder weil das Kind was hat oder weil es in wegen des Alters nicht zuhause bleiben kann und somit Begleitkind ist.
Danke für eure Antworten.
Ist für mich vielleicht nächstes Mal auch interessant. Bin am Überlegen meinen Sohn das nächste Mal auch nur als Begleitkind mitzunehmen. Wir haben hier schon so viele Therapien und da wäre es bestimmt gut ,mal nur Zeit für uns zu haben.
@Scala
Möchtest du wieder nach Schillig,wenn du jetzt beantragt hast?
Weißt du ob sie dort reservieren ?
bisher hatte ich immer ein Attest für mein Begleitkind
Begründung: Kind MUSS mit.
bei den Kuren reichte es aus, dass eine Trennung unzumutbar ist.
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient
Der Arzt hat ja auch nur bestätigt, dass im Moment keine Krankheit vorliegt, mehr nicht. Wenn man über die Kurberatung beantragt, muss immer ein Attest vom Begleitkind vorliegen.
@biggibo: ja, ich wollte gerne wieder nach Schillig. Ich konnte reservieren. Wir wollen ja in den Ferien.