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3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 24 Mär 2017, 22:36
von Biggibo
Ich brauche mal bitte ein paar Infos ;)
Zufällig erzählte mir eine Bekannte,das sie eine MuKiKur beantragt hat.
Persönlich abgegeben am 28.2. Nun hatte sie bis gestern noch gar keine Info.
Ich hatte ihr gesagt sie soll doch mal anrufen,was sie heute auch tat.
Dort wurde ihr nur an der Hotline gesagt das der Antrag eingegangen ist,aber weiter keine Infos.
Nun hatte ich hier mal etwas von dieser 3 Wochen Regel gelesen :roll: das wenn sich niemand meldet der Antrag automatisch genehmigt gilt.
Ist das noch so ?
Und wie fordert man das ein ??
Vielleicht kann uns da jemand helfen ?

LG Biggi

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 25 Mär 2017, 11:42
von Juddel
Ja das ist so. Man reicht den Antrag ein, erhält man keine Nachricht oder irgentwas von der KK , gilt die Kur als genehmigt. Ging der Antrag aber zum MDK, hat die KK 5 Wochen Zeit. Brauchte der MDK noch Unterlagen vom Arzt, kann es auch länger dauern.
Deine Freundin soll noch mal zu ihrer KK anrufen und das so sagen.

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 27 Mär 2017, 06:29
von Biggibo
Müsste die KK eine Info geben,das der Antrag zum MDK gegangen ist ?
Kann die KK gleich beim ersten Kurantrag den MDK einschalten ?
Am Freitag wurde ihr ja gesagt das der Antrag seit 28.2 beim zuständigen Sachbearbeiter ist,aber weiter noch keine Bearbeitung zu sehen ist.

LG Birgit

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 27 Mär 2017, 08:08
von hasi1969
hat sie gar keinen bescheid bekommen?
manche kk schicken einem eine Eingangsbestätigung, oder
eben das der antrag zum mdk

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 27 Mär 2017, 09:13
von Juddel
Biggibo hat geschrieben:Müsste die KK eine Info geben,das der Antrag zum MDK gegangen ist ?
Kann die KK gleich beim ersten Kurantrag den MDK einschalten ?
Am Freitag wurde ihr ja gesagt das der Antrag seit 28.2 beim zuständigen Sachbearbeiter ist,aber weiter noch keine Bearbeitung zu sehen ist.

LG Birgit
Normalerweise müsste die KK irgent einen Hinweis verschicken. Hat meine aber auch nie getan. Und JA auchder erste Antrag kann und darf zum MDK gehen.
Deine Freundin soll zur KK anrufen oder schreiben und auf die 3Wochen Frist hinweisen. Normalerweise und nach dem Recht, gilt die Kur als genehmigt. Denn ein Sacharbeiter ist kein MDK. Also musste die Kur in 3 Wochen bearbeitet worden sein.

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 27 Mär 2017, 11:09
von Biggibo
hasi1969 hat geschrieben:hat sie gar keinen bescheid bekommen?
manche kk schicken einem eine Eingangsbestätigung, oder
eben das der antrag zum mdk

Sie hat den Antrag ja persönlich abgegeben.
Die Unterlagen wurden auch gleich auf Vollständigkeit überprüft.
Denke dann schicken sie auch keine Eingangsbestätigung.

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 27 Mär 2017, 11:11
von Biggibo
@ Juddel

Danke ,habe ihr auch gesagt ,sie soll heute am Besten anrufen.

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 28 Mär 2017, 14:33
von aufdemWeg
Biggibo hat geschrieben:
hasi1969 hat geschrieben:hat sie gar keinen bescheid bekommen?
manche kk schicken einem eine Eingangsbestätigung, oder
eben das der antrag zum mdk

Sie hat den Antrag ja persönlich abgegeben.
Die Unterlagen wurden auch gleich auf Vollständigkeit überprüft.
Denke dann schicken sie auch keine Eingangsbestätigung.
das war auch mein Gedanke
vielleicht ist der Antrag wirklich zum MDK, aber die Info hat sie nicht erreicht

evtl. mal bei der Krankenkasse nachfragen und "dezent" auf die 3 Wochen hinweisen. wenn sie dann sagen, dass es zum MDK ist, weiß sie es wenigstens.

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 02 Apr 2017, 18:57
von Biggibo
So, wollte nur noch mal berichten.
Am 28.3.hat meine Bekannte die zuständige SB erreicht und sie hat gesagt der Antrag ist am 27.3.zum MDK geschickt. :?
Aber sonst gab es keine schriftl.Info darüber.Wenn sie nicht angerufen hätte wäre sie immer noch ahnungslos.
Bis wann muss sie denn jetzt vom MDK eine Antwort erhalten ?
Ich finde das recht eigenartig .

LG

Re: 3 Wochen Frist bei Genehmigung ?

Verfasst: 03 Apr 2017, 09:33
von Juddel
Biggibo hat geschrieben:So, wollte nur noch mal berichten.
Am 28.3.hat meine Bekannte die zuständige SB erreicht und sie hat gesagt der Antrag ist am 27.3.zum MDK geschickt. :?
Aber sonst gab es keine schriftl.Info darüber.Wenn sie nicht angerufen hätte wäre sie immer noch ahnungslos.
Bis wann muss sie denn jetzt vom MDK eine Antwort erhalten ?
Ich finde das recht eigenartig .

LG
Das geht so nicht. Die KK hat den Antrag einen Monat lang verschludert. Sofort dort anrufen und sagen, dass die Kur genehmigt sei. Das steht so in den Richtlinien des Gesetzes.