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Bearbeitungsfrist

Verfasst: 09 Jan 2018, 15:28
von suessenki
Mein Mutter-Kind-Kur Antrag ging am 4.12.2017 bei der Krankenkasse ein.
Am 18.12 habe ich eine Eingangsbestätigung bekommen, mit dem Hinweis das der Antrag zu MDK weiter geleitet wurde und die Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Wochen, also zum 8.01.2018 mir bekannt gegeben wird.

Jetzt ist die Frist verstrichen und ich habe immer noch keine Antwort bekommen. Was bedeutet das jetzt für mich? Gilt die Kur als genehmigt? Und was soll jetzt tun?
Kennt sich jemand damit aus? Danke.

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 09 Jan 2018, 16:22
von NuernbergerMum123
Ich meine gelesen zu haben das es dann als genehmigt gilt. Ruf doch morgen bei der TK an und frag mal nach

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 09 Jan 2018, 17:38
von MarinaG
suessenki hat geschrieben:Mein Mutter-Kind-Kur Antrag ging am 4.12.2017 bei der Krankenkasse ein.
Am 18.12 habe ich eine Eingangsbestätigung bekommen, mit dem Hinweis das der Antrag zu MDK weiter geleitet wurde und die Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Wochen, also zum 8.01.2018 mir bekannt gegeben wird.

Jetzt ist die Frist verstrichen und ich habe immer noch keine Antwort bekommen. Was bedeutet das jetzt für mich? Gilt die Kur als genehmigt? Und was soll jetzt tun?
Kennt sich jemand damit aus? Danke.
Ich würde jetzt schriftlich aufgrund der verstrichenen Frist um die Genehmigungsbestätigung bitten.

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 17 Jan 2018, 11:23
von suessenki
Jetzt musste ich zwei mal anrufen, um zu erfahren das meine Kur leider abgelehnt wird. Die SB hat zugegeben das die Belastungen vorliegen, anscheinend aber nicht genug, weil MDK geraten hat abzulehnen. Nach meinem Hinweis, das die Kur durch den Verzug laut Gesetz eigentlich schon als genehmigt gilt, gab sie es auch zu. Trotzdem schickt sie mir eine Ablehnung. Ich bin jetzt total niedergeschlagen und weiß nicht was ich jetzt tun soll. Die beiden anderen Kuren wurden innerhalb einer Woche ohne Probleme genehmigt.

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 17 Jan 2018, 12:01
von Calimero
Oh nein, wie gemein.

Kannst du nachweisen, wann du den Antrag abgegeben hast? Beleg vom Einschreiben oder so?
Das und das Bestätigungsschreiben der KK würde ich an den WS hängen.

Verfristet ist verfristet. Deshalb gibt es ja diesen Hinweis auf dem Schreiben.

Drücke dir die Daumen, dass es doch noch was wird.
LG

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 31 Jan 2018, 11:20
von Susele
Hallo!

Im Gesetz steht eindeutig: Wird die Entscheidungsfrist nicht eingehalten, gilt der Kurantrag als genehmigt, sofern keine schriftliche Information mit Gründen erfolgt.

Geh doch mal mit deinen Unterlagen zum Müttergenesungswerk/Caritas und lege sie vor. Der Sachbearbeiter kann sich nicht einfach über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen. Er könnte mir jedenfalls schreiben was er will, ohne meinen Widerstand ginge es nicht ab.

Ich drück Dir die Daumen.

Gruß
Susele

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 31 Jan 2018, 16:05
von Susele
Hier ist der Gesetzestext... danke für den Link!

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Gruß
Susele

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 31 Jan 2018, 19:14
von suessenki
Vielen Dank erstmal für Tipps und tröstende Worte.

Seit Freitag ist mein Widerspruch bei der Krankenkasse, am Donnerstag per Einschreiben verschickt. Hab da auch angemerkt, das ich mir die Arbeit mit dem Widerspruch hätte sparen können, da meine Kur laut Gesetz sowieso schon als genehmigt gilt. Am Telefon bei der Absage hat die SB auf meinen Hinweis hin das ja auch selbst zugegeben. Wieso sie mir dann trotzdem eine Absage geschickt hat ist mir auch ein Rätsel.

Jetzt warte ich erstmal ab was aus dem Widerspruch wird und hoffe natürlich sehr das es erstens nich wieder so lange dauert (obwohl mir schon bewusst ist, das es auch MONATE dauern kann) und zweitens das die Kur genehmigt wird. Wollte das gerne auf friedliche Art lösen, denn schliesslich will ich die Gehnemigung weil die Kur medizinisch gesehen nötig ist und nicht nur deswegen, weil die Frist abgelaufen ist.

Falls es aber auch mit dem Widerspruch nichts wird, greife ich evtl auf eure Tipps gerne zurück.

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 31 Jan 2018, 19:18
von suessenki
Susele, vielen Dank für den Link!

Re: Bearbeitungsfrist

Verfasst: 01 Feb 2018, 19:23
von Susele
suessenki hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für Tipps und tröstende Worte.

Seit Freitag ist mein Widerspruch bei der Krankenkasse, am Donnerstag per Einschreiben verschickt. Hab da auch angemerkt, das ich mir die Arbeit mit dem Widerspruch hätte sparen können, da meine Kur laut Gesetz sowieso schon als genehmigt gilt. Am Telefon bei der Absage hat die SB auf meinen Hinweis hin das ja auch selbst zugegeben. Wieso sie mir dann trotzdem eine Absage geschickt hat ist mir auch ein Rätsel.

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Hi!
Mir ist das klar. Ich würde an deren Stelle auch nicht anders handeln. Sie gehen davon aus, dass du dich nicht durchsetzen/wehren kannst/willst und den Bescheid einfach akzeptierst.
Tu es nicht!
LG
Susele