Wann endet die 3 Wochen Frist?
Verfasst: 26 Dez 2018, 13:40
Hallo an alle und frohe Weihnachten.
Am Dienstag 18.12.18 habe ich meinen Kurantrag per Einschreiben an die KK geschickt. Nun überlege ich ob die Feiertage auch mit gerechnet werden bei der Bearbeitungsdauer. Es gibt ja die 3 Wochen und 5 Wochen Frist, da zählen die Wochenenden ja auch mit oder nur die Werktage? Wie ist das denn dann mit Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Sylvester und Neujahrstag. Rechne ich einfach vom 18.12. an 3 bzw. 5 Wochen? Dann wären am 8.1.19 die 3 Wochen um, oder?
Am Dienstag 18.12.18 habe ich meinen Kurantrag per Einschreiben an die KK geschickt. Nun überlege ich ob die Feiertage auch mit gerechnet werden bei der Bearbeitungsdauer. Es gibt ja die 3 Wochen und 5 Wochen Frist, da zählen die Wochenenden ja auch mit oder nur die Werktage? Wie ist das denn dann mit Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Sylvester und Neujahrstag. Rechne ich einfach vom 18.12. an 3 bzw. 5 Wochen? Dann wären am 8.1.19 die 3 Wochen um, oder?