Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
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Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Mein Antrag wurde heute genehmigt. ich hatte drei Kliniken angegeben, die gut zu uns passen würden. Jetzt hat mir die AOK eine andere Klinik zugewiesen mit der sich mein Bauchgefühl irgendwie nicht anfreunden kann... und es soll schon in zwei Wochen los gehen, dabei habe ich ein schulpflichtiges Kind und kann so spontan auch meine Kolleginnen nicht alleine lassen. Kann man da noch was machen?
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Soweit ich weiß kann man Widerspruch gegen die klinik einlegen. Wo sollst du denn hin? Ist ja ansich schön wenn es schon bald los geht, aber sicher nicht langfristig gut wenn man dadurch Stress auf der Arbeit hat. Evtl. Kannst du ja in den wunschkliniken fragen ob die von der Kasse belegt werden dann müsste das doch gehen
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Ich soll nach Zingst ins Jaus am Meer. Ich könnte mich damit anfreunden allerdings bietet es für meinen Sohn der als Therapiekind mitkommt so gut wie nichts. Die Zusage gilt nur drei Monate...das finde ich auch komisch. Hauptsache bewilligt und wenn sie nicht fahren können ist es ihr Pech. So kommt mir das vor. Die Frau macht mich echt fertig. Februar geht tatsächlich aus vielen Gründen nicht und im April haben wir Kommunion... also kann ich die Bewilligung auch verschenken und leide weiter.
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
MaikeundLennard hat geschrieben:Ich soll nach Zingst ins Jaus am Meer. Ich könnte mich damit anfreunden allerdings bietet es für meinen Sohn der als Therapiekind mitkommt so gut wie nichts. Die Zusage gilt nur drei Monate...das finde ich auch komisch. Hauptsache bewilligt und wenn sie nicht fahren können ist es ihr Pech. So kommt mir das vor. Die Frau macht mich echt fertig. Februar geht tatsächlich aus vielen Gründen nicht und im April haben wir Kommunion... also kann ich die Bewilligung auch verschenken und leide weiter.
Das ist echt komisch? Vielleicht mal in der wunschklinik anrufen? Oder vermittelt vielleicht eine kurberatung in eine deiner wunschkliniken dann könnte die vielleicht helfen
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
nach einem langen Gespräch mit der Aok wird nun doch versucht noch einen Platz in meiner Wunschklinik zu bekommen und sonst kann ich im März nach Goslar fahren. Wenigstens noch 6 Wochen hin und nicht gleich übermorgen 

Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Bei welcher aok bist du? Ich hatte freie klinikwahl und eine bewilligungsdauer von 11 monaten...
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
AOK Niedersachsen. Letztes Mal war es auch kein Problem aber auch eine andere Sachbearbeiterin. Die jetzige ist da wohl berühmt/berüchtigt...
- timochen0706
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Goslar ? Du minst sicher Hahnenklee ?MaikeundLennard hat geschrieben:nach einem langen Gespräch mit der Aok wird nun doch versucht noch einen Platz in meiner Wunschklinik zu bekommen und sonst kann ich im März nach Goslar fahren. Wenigstens noch 6 Wochen hin und nicht gleich übermorgen
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Liebe Grüße Klaudia
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Ja genau, Tannenhof Hahnenkleer. Das kenne ich aus dem Urlaub passt aber gar nicht zu unsern Indikationen
- timochen0706
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Re: Juhu genehmigt...allerdings keine der Wunschkliniken :(
Ich hoffe das telefonische Gespräch mit deiner Kk ergibt am Ende das was Du möchtest.
Wenn nicht, schriftlich ! Widerspruch auf die Klinikauswahl einlegen und darauf hinweisen dass Du in Deinem Antrag schon Deine Wunschklinik angegeben hast.
Besonders auf das Wunsch und Wahlrecht hinweisen !
Zudem argumentieren warum die Klinik in die Du sollst, nichts für Deinen Sohn ist.
Ausserdem würde ich an Deiner Stelle Deine Wunschklinik anrufen und nach freien Kurterminen fragen. Viele Kliniken sind zur Zeit schon bis zu den Sommerferien ausgebucht ! Die Genehmigung Deiner Kk kann auch verlängert werden wenn man erst zu einer bestimmten Zeit einen freien Platz in seiner Wunschklinik bekommt.
,,Am 24.Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)“
in Kraft getreten. Dieses Gesetz stärkt in vielen Bereichen die Rechte der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. U. a. stärkt es das Recht der Mütter/Väter bei der Auswahl der Kurklinik bei einer von den Krankenkassen genehmigten Mutter/Vater-Kind-Kur, da sowohl für eine medizinische Vorsorgeleistungen nach § 24 SGB V als auch für eine medizinische Rehabilitation nach § 41 SGB V das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 9 des Neunten Buches zur Anwendung kommt.
Für die Praxis:
Schlägt die Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Klinik vor, die dem Versicherten nicht zusagt, kann der Versicherte gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht eine andere Klinik auswählen, die nach seiner Meinung für seine Verhältnisse die beste Klinik ist. Hat diese Klinik einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, muss die Krankenkasse dieser Wahl zustimmen. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet sein. Eine Ablehnung der Wunschklinik ist nur berechtigt, wenn in der Wunschklinik die Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziele nicht erreicht werden können. Die Ablehnung aus wirtschaftlichen Gründen – die ausgewählte Klinik hat einen höheren Pflegesatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik – ist gesetzeswidrig. Das Ansinnen der Krankenkasse, der Versicherte müsse die Differenz zwischen den unterschiedlichen Pflegesätzen selbst zahlen, ist ebenfalls gesetzeswidrig."
Wenn nicht, schriftlich ! Widerspruch auf die Klinikauswahl einlegen und darauf hinweisen dass Du in Deinem Antrag schon Deine Wunschklinik angegeben hast.
Besonders auf das Wunsch und Wahlrecht hinweisen !
Zudem argumentieren warum die Klinik in die Du sollst, nichts für Deinen Sohn ist.
Ausserdem würde ich an Deiner Stelle Deine Wunschklinik anrufen und nach freien Kurterminen fragen. Viele Kliniken sind zur Zeit schon bis zu den Sommerferien ausgebucht ! Die Genehmigung Deiner Kk kann auch verlängert werden wenn man erst zu einer bestimmten Zeit einen freien Platz in seiner Wunschklinik bekommt.
,,Am 24.Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)“
in Kraft getreten. Dieses Gesetz stärkt in vielen Bereichen die Rechte der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. U. a. stärkt es das Recht der Mütter/Väter bei der Auswahl der Kurklinik bei einer von den Krankenkassen genehmigten Mutter/Vater-Kind-Kur, da sowohl für eine medizinische Vorsorgeleistungen nach § 24 SGB V als auch für eine medizinische Rehabilitation nach § 41 SGB V das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 9 des Neunten Buches zur Anwendung kommt.
Für die Praxis:
Schlägt die Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Klinik vor, die dem Versicherten nicht zusagt, kann der Versicherte gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht eine andere Klinik auswählen, die nach seiner Meinung für seine Verhältnisse die beste Klinik ist. Hat diese Klinik einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, muss die Krankenkasse dieser Wahl zustimmen. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet sein. Eine Ablehnung der Wunschklinik ist nur berechtigt, wenn in der Wunschklinik die Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziele nicht erreicht werden können. Die Ablehnung aus wirtschaftlichen Gründen – die ausgewählte Klinik hat einen höheren Pflegesatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik – ist gesetzeswidrig. Das Ansinnen der Krankenkasse, der Versicherte müsse die Differenz zwischen den unterschiedlichen Pflegesätzen selbst zahlen, ist ebenfalls gesetzeswidrig."
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