Hallo,
in dem Antrag kannst Du eine Wunschklinik (oder auch zwei

) angeben. Ob Du diese aber vorab zu Deinem Wunschtermin reservieren kannst oder ob die Krankenkasse diese Klinik überhaupt anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Kliniken kann man als Privatperson erst mit Bewilligung reservieren (über die Beratungsstellen läuft das etwas anders). Es wird ja nicht jede Kur genehmigt (oder KK/Mutter entscheiden sich für ein anderes Haus etc.) und dann säßen die Kliniken auf den leeren Betten.
Die Krankenkassen belegen bevorzugt Kliniken, mit denen sie Abrechnungsverträge haben - da bekommen sie günstigere Konditionen. Willst Du in eine solche Klinik ist alles gut. Hat die Kasse kein Abkommen mit dem Klinikträger kommt es darauf an, wie gut Deine Argumente für diese spezielle Klinik sind. Wunsch- und Wahlrecht gilt halt nur, solange die Kasse dir kein vergleichbares, günstigeres Angebot machen kann.
Das gehörte jetzt nicht ganz zum Thema, sorry...
Zur Warteliste:
Je flexibler Du bist, desto größer sind die Chancen. Ich habe in beiden Kuren Frauen kennengelernt, die kurzfristig angereist sind.
Allerdings war die Zeit von Anruf bis Abfahrt wirklich knapp bemessen, sozusagen von heute auf morgen (bzw. von Montag auf Mittwoch

).
Das kann halt nicht jeder, von daher kann man auch als 25. der Warteliste theoretisch noch Glück haben.
Ich kenne es so, das die Plätze 6 Wochen vor Kurbeginn fest vergeben werden. Wer bis dahin nicht alle bewilligungsrelevanten Unterlagen (Kostenübernahme, gewünschte Befunde etc.) zur Klinik geschickt hat, fällt raus. Dann rücken Mütter von der Warteliste nach.
Danach kann man nur noch ganz kurzfristig auf einen Platz hoffen, wenn eine Mutter aus persönlichen Gründen wie z.B. Krankheit nicht anreisen kann.