Seite 1 von 2

Arbeitgeber Bescheid sagen

Verfasst: 18 Mär 2008, 19:07
von Monika
Hallo ,ab wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren ?Bei Antragstellung oder bei Genehmigung ?
V.G.Monika

Verfasst: 19 Mär 2008, 09:53
von anmomosa
Hi! Ich habe meinen AG nach der Genehmigung informiert. Kommt darauf an, wie gut Dein Verhaeltnis zum AG ist. Und wie gross Dein Mut. Bei mir war es eher die Mutgeschichte, da ich zu meiner Chefin ein recht gutes Verhaeltnis habe. Aber trotzdem habe ich bis zur Genehmigung gewartet.
Wie es rechtlich aussieht, weiss ich auch nicht, ab wann man "muss", aber fairerweise doch so frueh wie moeglich, damit sich der AG auch darauf einstellen kann. Schliesslich moechte man ja nach der Kur dort auch wieder arbeiten, oder? ;)
Alles Gute! Gruss Monique

Verfasst: 19 Mär 2008, 11:31
von Mahols
Ich habe meinen AG informiert, als die Kur genehmigt war und ich den Termin wusste.

Allerdings waren es da bis zum Kurantritt noch ueber 3 Monate - kein Problem wuer die Personalplanung.

LG
Mareike

Verfasst: 19 Mär 2008, 11:47
von Laetitia
Hallo!

Soweit ich weiss muss man bei einer Reha schon beim Antrag Bescheid geben - bei einer Mutter-kind-Kur aber erst bei der Genehmigung...

LG Laetitia

Verfasst: 19 Mär 2008, 11:47
von chrissykoeln1
hi Monika,
ich habe es vorab mit meinem Team in dem ich arbeite besprochen und gefragt, wann es ihnen Urlaubstechnisch am besten passen wuerde...dann hab ich auf die Genehmigung gewartet und bin mit dem Termin, den ich zuvor mit meinem Team besprochen hatte zum AG gegangen. Das war dann auch garkein Problem.

LG Chrissy

Verfasst: 24 Mär 2008, 16:26
von BirgitM
Ich hab da mal was aus dem Internet rausgesucht. Lies es dir mal durch. Ich habe meinem AG erst von Kur erzaehlt, als ich diese bewilligt bekommen hatte. Nur meine Kolleginnen wussten es vorher.

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Es besteht richtigerweise keine Informationsverpflichtung gegenueber dem Arbeitsgeber bezueglich der Beantragung einer Kur.
Allerdings ist dem Arbeitgeber der Antrittstermin sowie die Dauer der Kur mitzuteilen und ihm die Bescheinigung des Sozialleistungstraegers ueber die Anordnung der Kur unverzueglich vorzulegen.
Eine Genehmigung der Kur ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung/Attest akzeptieren und kann den Kuraufenthalt auch nicht mit bestehendem Urlaubsanspruch verrechnen.
Da die Kur genehmigt ist, muessen Sie diese auch antreten. Die gesetzlichen Grundlagen fuer Kuren ergeben sich aus §§ 23, 24 SGB fuer medizinische Vorsorgeleistungen und in §§ 40, 41 SGB V fuer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geregelt.
Sie sollten den Arbeitgeber nochmals darauf hinweisen, dass die Bewilligung der Kur ein Attest ist und Sie die Kur antreten muessen. Sollte es hier weitere Probleme geben sollte, empfehle ich den Arbeitgeber an die Krankenkasse zu verweisen.
Fuer die Zeit des Kuraufenthaltes erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Ueberblick verschafft zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion bei Unklarheiten gerne zur Verfuegung.
Mit besten Gruessen
RA Schroeter


LG
BirgitM

Verfasst: 24 Mär 2008, 16:37
von Monika
@ Birgit ,das ist genau das was ich gebraucht habe ,danke .Jetzt muß nur noch die Kur Genehmigt werden!!
V.L.G. Monika

Verfasst: 24 Mär 2008, 16:41
von BirgitM
Hi Monika,

druecke dir fuer die Bewilligung ganz fest die Daumen.

LG
BirgitM

RE:

Verfasst: 25 Mär 2008, 22:48
von Pareyahalu
Original geschrieben von BirgitM

Ich hab da mal was aus dem Internet rausgesucht. Lies es dir mal durch. Ich habe meinem AG erst von Kur erzaehlt, als ich diese bewilligt bekommen hatte. Nur meine Kolleginnen wussten es vorher.

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Es besteht richtigerweise keine Informationsverpflichtung gegenueber dem Arbeitsgeber bezueglich der Beantragung einer Kur.
Allerdings ist dem Arbeitgeber der Antrittstermin sowie die Dauer der Kur mitzuteilen und ihm die Bescheinigung des Sozialleistungstraegers ueber die Anordnung der Kur unverzueglich vorzulegen.
Eine Genehmigung der Kur ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung/Attest akzeptieren und kann den Kuraufenthalt auch nicht mit bestehendem Urlaubsanspruch verrechnen.
Da die Kur genehmigt ist, muessen Sie diese auch antreten. Die gesetzlichen Grundlagen fuer Kuren ergeben sich aus §§ 23, 24 SGB fuer medizinische Vorsorgeleistungen und in §§ 40, 41 SGB V fuer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geregelt.
Sie sollten den Arbeitgeber nochmals darauf hinweisen, dass die Bewilligung der Kur ein Attest ist und Sie die Kur antreten muessen. Sollte es hier weitere Probleme geben sollte, empfehle ich den Arbeitgeber an die Krankenkasse zu verweisen.
Fuer die Zeit des Kuraufenthaltes erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Ueberblick verschafft zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion bei Unklarheiten gerne zur Verfuegung.
Mit besten Gruessen
RA Schroeter


LG
BirgitM


Das ist eine tolle direkte Auskunft. Nach so einer differenzierten Aussage hatte ich damals auch gesucht, aber ich bin nicht so dolle im Googeln. Ich glaube, damit hast du einigen Kurbeantragerinnen geholfen und Sicherheit gegeben

RE:

Verfasst: 25 Mär 2008, 22:54
von floridadelphin
Original geschrieben von BirgitM

Ich hab da mal was aus dem Internet rausgesucht. Lies es dir mal durch. Ich habe meinem AG erst von Kur erzaehlt, als ich diese bewilligt bekommen hatte. Nur meine Kolleginnen wussten es vorher.

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Es besteht richtigerweise keine Informationsverpflichtung gegenueber dem Arbeitsgeber bezueglich der Beantragung einer Kur.
Allerdings ist dem Arbeitgeber der Antrittstermin sowie die Dauer der Kur mitzuteilen und ihm die Bescheinigung des Sozialleistungstraegers ueber die Anordnung der Kur unverzueglich vorzulegen.
Eine Genehmigung der Kur ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung/Attest akzeptieren und kann den Kuraufenthalt auch nicht mit bestehendem Urlaubsanspruch verrechnen.
Da die Kur genehmigt ist, muessen Sie diese auch antreten. Die gesetzlichen Grundlagen fuer Kuren ergeben sich aus §§ 23, 24 SGB fuer medizinische Vorsorgeleistungen und in §§ 40, 41 SGB V fuer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geregelt.
Sie sollten den Arbeitgeber nochmals darauf hinweisen, dass die Bewilligung der Kur ein Attest ist und Sie die Kur antreten muessen. Sollte es hier weitere Probleme geben sollte, empfehle ich den Arbeitgeber an die Krankenkasse zu verweisen.
Fuer die Zeit des Kuraufenthaltes erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Ueberblick verschafft zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion bei Unklarheiten gerne zur Verfuegung.
Mit besten Gruessen
RA Schroeter


LG
BirgitM



Hallo Birgit,

das ist ja klasse genau das was ich brauche. Ich habe naemlich auch etwas Angst meinem Chef vorher von einer Kur zu berichten. Ich wuerde ihn naemlich auch lieber vor vollendete Tatsachen stellen, da ich mir ziemlich sicher bin, dass er mir die Kur vorab ziemlich madig machen wuerde, wenn ich ihm davon erzaehlen wuerde. Der Artikel gibt mir doch wieder etwas mehr Sicherheit ;)

LG Susanne