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Mutter-Kind-Kur mit 2 ( ubertären) ADHS-Jungs

Verfasst: 31 Jul 2009, 08:17
von loulau1329
Hallo Ihr Lieben

Ich habe 2 AD(H)S Söhne und würde gern eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Meine Söhne sind allerdings schon 9 und 12 Jahre alt. Da der 9jährige auch noch hochbegabt ist und auch der 12 jährige eher für 15 gehalten wird, haben die beiden (vor allem der Große) Angst, in eine "Baby-Betreuungs-Bastel-Mal-Gruppe" zu kommen

Meine Söhne sind AD(H)S diagnostiziert und auch als Chroniker bei der Krankenkasse anerkannt - nach Rücksprache mit der Krankenkasse ist die Bewilligung der Kur nicht das Problem.

Eher die Wahl der Kurklinik ?!?!?!?!

Wer von Euch kennnt eine Mutter-Kind-Kur, die auch ältere Kinder aufnimmt ??? Und auch eine entsprechende Betreuung bietet ? Und für die ADHS kein Fremdwort ist ??

Denn wenn die beiden die ganze Zeit nur maulen und meckern, ist die Mutter-Kind-Kur für mich für die "Katz"

Liebe Grüße, Sanne

Verfasst: 31 Jul 2009, 08:18
von loulau1329
...... es soll pubertären heißen :-))

Sorry....

Verfasst: 31 Jul 2009, 09:56
von ELCHfuzzi
Schreib leuchtturm66 mal eine IM. Sie kann dir bestimmt zu dem Thema weiterhelfen.

Verfasst: 31 Jul 2009, 17:39
von loulau1329
Hallo Elchfuzzi

Wie finde ich denn leuchtturm66 ??

Verfasst: 31 Jul 2009, 17:44
von ELCHfuzzi
Schau mal hier .... dort im Profil von leuchtturm66 einfach runterscrollen bis zum Punkt "Kurznachricht an leuchtturm66" ... dort draufklicken und schon kannst du eine IM an leuchtturm66 schreiben.

Verfasst: 31 Jul 2009, 20:00
von loulau1329
DANKE Elchfuzzi

Hab´s gefunden

Verfasst: 31 Jul 2009, 22:24
von MamavonFrederik
Hallo,
was bedeutet den Chroniker bei der Krankenkasse??
Deine Infos von leuchtturm würden mich übrigens interessieren....

Verfasst: 31 Jul 2009, 22:29
von loulau1329
Wenn Du (oder Deine Kinder) chronisch krank sind, also ständig Therapie und/oder Medikamente brauchst, gibt es Sonderregelungen.

Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist, müssen seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr jährlich einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung vorlegen. Das gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Damit wird die Chroniker-Regelung entbürokratisiert und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien entlastet.


Dieser Nachweis ist wichtig, weil gesetzlich Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt werden. Sie müssen nämlich nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlung leisten. Die Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt bei zwei Prozent.

Verfasst: 31 Jul 2009, 22:30
von loulau1329
Leuchtturm66 hat sich leider noch nicht gemeldet

Re: Mutter-Kind-Kur mit 2 (pubertären) ADHS-Jungs

Verfasst: 05 Mär 2025, 19:07
von xulii