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zuzahlungsbefreiung
Verfasst: 26 Jan 2010, 12:46
von emilyschmidt06
wonach richtet sich die zuzahlungsbefreiung ich bin zur zeit arbeitslos bekomme aber kein arbeitslosengeld da ich vorher nur nen 400 euro job hatte. mein mann arbeitet vollzeit?
Verfasst: 26 Jan 2010, 12:50
von Annika107
das würde mich auch mal interessieren.
Ich kriege kein Arbeitslosengeld,da mein Lebensgefährte arbeitet.
Beantragt man das an der KK ?
RE:
Verfasst: 26 Jan 2010, 13:41
von Rolli4
Original geschrieben von Annika107
das würde mich auch mal interessieren.
Ich kriege kein Arbeitslosengeld,da mein Lebensgefährte arbeitet.
Beantragt man das an der KK ?
Ja das Beantragt man bei der KK!
gib mal bei Suche Zuzahlungsbefreiung an da kommen mehrere Beiträge so wie der klick drauf! (**)
http://www.mutterkind-kur.de/kit/includ ... adid=42083
Verfasst: 27 Jan 2010, 20:59
von formularspezi
Hallo, ein sehr interessantes Thema habt Ihr da gerade auf dem Tisch...ich bin in Elternzeit und somit ohne Einkommen, mein Mann ist als einziger privat versichert, kann sein Einkommen angerechnet werden?
RE:
Verfasst: 27 Jan 2010, 21:16
von Mahols
Original geschrieben von formularspezi
Hallo, ein sehr interessantes Thema habt Ihr da gerade auf dem Tisch...ich bin in Elternzeit und somit ohne Einkommen, mein Mann ist als einziger privat versichert, kann sein Einkommen angerechnet werden?
Ja, sein Einkommen wird auch mit angerechnet.
Hier kannst Du die Regelung nochmal nachlesen und in §62 SGB V steht "Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen ... werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten
im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten ... jeweils zusammengerechnet"
Liebe Grüße
Mareike
Verfasst: 27 Jan 2010, 21:57
von meinemama13071979
Bei der AOK WL ist es so, dass ich erst alles auslegen musste, auch Bahnticket, und dieses jetzt alles eingereicht habe. Als chronisch Kranke haben wir eine Belastungsgrenze von 1 % des Jahresbruttoeinkommens und da mein Mann Alleinverdiener ist, sind dies etwa 120 €. Alles zu viel bezahlte erhalten wir jetzt zurück und dazu dann noch Befreiungskarten für 2010. #D
Re: zuzahlungsbefreiung
Verfasst: 06 Mär 2025, 03:23
von xulii
Re: zuzahlungsbefreiung
Verfasst: 26 Apr 2025, 05:03
von xulii