Kur in den Herbstferien, wie läuft das mit der Schule?

Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik? Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik?
Skagen

Kur in den Herbstferien, wie läuft das mit der Schule?

Beitrag von Skagen » 02 Jun 2010, 08:53

Hallo,
die Kur dauert doch wohl 3 Wochen, wie läuft das da mit der einen Woche Schule?
Wird da was gemacht, oder haben die Kinder einfach eine Woche länger Ferien?
Muß man da bei der Schule die Freistellung beantragen, oder wie läuft das?

Danke

Sabine

Jolaga

Beitrag von Jolaga » 02 Jun 2010, 09:03

Hallo Sabine,

soweit ich weiß, findet für die Kinder kein Unterricht/Hausaufgabenbetreuung statt, wenn zum Kurzeitpunkt Ferien sind. Meine Freundin war jetzt in den Osterferien weg und hatte noch eine Woche nach den Ferien Kur. Ihr Sohn hatte nur in dieser einen Woche die Hausaufgabenbetreuung.

Wäre ja auch ungerecht, wenn man trotz Ferien zum Unterricht muss, oder?

LG Gaby

Benutzeravatar
Ulnau71
Beiträge: 4151
Registriert: 02 Mär 2009, 16:16

Beitrag von Ulnau71 » 02 Jun 2010, 09:10

Ich weiß jetzt nicht, ob die Klinik nach IHREN Ferienterminen geht, je nachdem in welchem Bundesland du bist. Oder ob sie dort nach den Ferien deines Heimatortes gehen. Wenn bei euch Ferien sind, dann denke ich nicht, dass dein Sohn in diesem Zeitraum Unterricht in der Klinik hat.
Vielleicht mal anrufen und nachfragen, wenn du schon eine Klinik hast.

Und eine Freistellung für die Heimatschule braucht dein Sohn auf jeden Fall! Besonders wichtig, denn du verletzt das Gesetz, wenn du deinen Sohn mehr als 3 Tage von der Schule fernhältst, ohne vorher Bescheid zu sagen oder ohne eine Genehmigung der Schule. Also rechtzeitig in der Schule bescheid geben und nachfragen, wie das da geregelt wird.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

Benutzeravatar
cuddle
Beiträge: 3764
Registriert: 20 Apr 2008, 10:32

Beitrag von cuddle » 02 Jun 2010, 09:32

Wir waren in den Herbstferien. Ich hatte meine Tochter schriftl. von der Schule freistellen lassen und habe für den Unterrichtsausfall von der Lehrerin gesagt bekommen, was in der Zeit durchgenommen wird.
Das hat sie dann zum Teil in der Hausaufgabenbetreuung ( fand ungefähr 1 Woche statt) und zum Teil mit mir auf dem Zimmer gemacht...
Ging problemlos... war ja nicht so viel, was sie verpasst hat.
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

Skagen

Danke

Beitrag von Skagen » 03 Jun 2010, 07:08

Hallo und Danke,

mit dem schriftlichen Antrag der Freistellung war mir wichtig, werde ich dann so machen, falls es was wird.

Ich denke auch, eine Woche wird schon nicht so schlimm sein, wenn die Kinder krank sind, fehlen sie auch.

Gruss Sabine

Benutzeravatar
hasi1969
Beiträge: 3277
Registriert: 13 Nov 2006, 12:25

Beitrag von hasi1969 » 03 Jun 2010, 07:23

Soweit ich weiß ist das in den einzelnen Kurhäusern unterschiedlich geregelt. In manchen wird Unterricht gegeben, auch wenn in deinem Bundesland gerade Ferien, außer in den Sommerferien. Glaube das auf der Inernetseite vom miramar gelesen zu haben.
Freistellen mußt du dein Kind auf jeden Fall,
Bild

Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

sheena

Beitrag von sheena » 03 Jun 2010, 07:30

Oh das mit dem freistellen wußte ich auch noch nicht. ich habe einfach der Klassenlehrerin gesagt von dann bis dann fahren wir zur Kur. Sie hat aber auch nichts weiter gesagt, dass ich es nochmal schriftlich machen muss 8-|

bummi123

Beitrag von bummi123 » 03 Jun 2010, 16:48

Ich habe nur das Bestätigungsschreiben kopiert in der Schule abgeben lassen.Hatte wegen einer anderen Sache einen Termin beim Lehrer und Ihn schon vorgewarnt wegen dem zusammentragen der Aufgaben von den Fachlehrern. Das Infoschreiben habe ich zusammen mit einem Mitteilungsblatt abgeben lassen, auf dem ich gebeten habe bis 2. Juniwoche mir die Aufgaben zu geben, damit die Buchseiten kopiert werden können.

Schöne grüße aus dem sonnigen garten mit lapi.
(Meine kalkbeine tanken Sonne)



.

Rotbuche

Beitrag von Rotbuche » 03 Jun 2010, 17:04

Kann sich die Schule beim Freistellen eigentlich querstellen ?
Ich meine bei einer Woche ist das sicher kein Problem, aber wie sieht es mit knapp vier Schulwochen aus, wenn die Kur in erster Linie der Mutter dienlich sein soll ?

LG
Rotbuche

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 03 Jun 2010, 17:23

Nein kann sie nicht... Sie kann verlangen das Du es schrifltich formlos beantragst - aber sie kann es nicht ablehnen. Es ist eine stationäre Massnahme die für Euch beide genehmigt ist.

Und die Schule kann verlangen , daß ihr den versäumten Stoff nacharbeitet... Zeitnah. Zb eben wenn im Kurhaus kein unterricht ist weil in dem Bundesland noch Ferien sind , bei Euch aber nicht..

Antworten