Verpflegungskosten
Verpflegungskosten
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass bei einer An/Abreise von mehr als 8 Stunden zur Kur, man bei der KK Verpflegungsgeld? Geltend machen kann.
Weiß jemand etwas darüber und könnte mir etwas mehr dazu sagen???
Ich hab das so noch nicht gehört...
Danke schon mal
Viele Grüße
Lexi
ich habe gehört, dass bei einer An/Abreise von mehr als 8 Stunden zur Kur, man bei der KK Verpflegungsgeld? Geltend machen kann.
Weiß jemand etwas darüber und könnte mir etwas mehr dazu sagen???
Ich hab das so noch nicht gehört...
Danke schon mal
Viele Grüße
Lexi
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Re: Verpflegungskosten
Ja, habe ich gemacht als ich in die Schweiz gefahren bin. Bei ner Reha bekommt man das gleich in der Klinik wenn man danach fragt, bei einer Vorsorgekur über die Krankenkasse wird es anschließend beantragt. Es zählt die Zeit vom verlassen des Hauses bis zur Ankunft in der Klinik.
Fahrkarten aufbewahren und an Hand deren können die sehen wie lange man unterwegs war. Ich habe noch die Bahnverbindung ausgedruckt und dabei gelegt und habe dann zeitnah das Geld bekommen.Habe das formlos mit 2 Sätzen geschrieben.
Ist nicht viel aber jeder Euro zählt.
Das steht auf der Seite der Rentenversicherung, müsste dann bei den Krankenkassen gleich sein
Höhe des Verpflegungsgeldes
Das pauschalierte Verpflegungsgeld (Tagegeld) beträgt in Anlehnung an
§ 6 Bundesreisekostengesetz (BRKG) bei einem Aufenthalt außerhalb des Wohnortes/
Aufenthaltsortes
von 24 Stunden 24,00 Euro
von mehr als 8 Stunden 12,00 Euro
Maßgebend ist die Abwesenheit an einem Kalendertag.
Ist das Frühstück Bestandteil der Verpflegung, werden von dem vollen Tagegeld
20 % (4,80 Euro) einbehalten.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes beträgt bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in
der Schweiz bei einer Reisedauer von 24 Stunden 48,00 Euro, von mehr als 8 Stunden
32,00 Euro.
Ist das Frühstück Bestandteil der Verpflegung, werden auch hier entsprechend dem vollen
Tagegeld 20 % (9,60 Euro) einbehalten.
7.2 Verpflegungsgeld bei Flug- und Schiffsreisen
Leistungsberechtigten, die zur Anreise zum Ort der Einrichtung und zurück den Flugweg
benutzen oder einen Teil der Reise mit dem Schiff zurücklegen müssen (z. B. Borkum oder
Norderney) ist Verpflegungsgeld nach der tatsächlichen Reisedauer zu zahlen. Liegt z. B.
der Flughafen innerhalb des Wohnortes, gilt als Beginn der Reise der Zeitpunkt, zu dem sich
der Leistungsberechtigte im Flughafen einzufinden hat; außerhalb des Wohnortes beginnt
die Reise mit der planmäßigen Abfahrt des Anschlusszuges oder -busses und endet mit der
planmäßigen Ankunft dieser Verkehrsmittel am Zielort.
7.3 Verpflegungsgeld bei Abbruch der Leistungen zur Teilhabe und
disziplinarischer Entlassung
Verpflegungsgeld ist auch zu zahlen, wenn der Leistungsberechtigte die Leistungen zur Teilhabe
eigenmächtig abbricht oder aus Ordnungsgründen (disziplinarisch) entlassen wird.
7.4 Verpflegungsgeld bei Reisen über 2 Tage
Für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung einer mehrtägigen Reise mit
Übernachtung wird je ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,00 Euro (Schweiz: 32,00 Euro) festgesetzt
Beginnt die mehrtägige Reise an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden
Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12,00 Euro (Schweiz: 32,00 Euro) für den
Kalendertag gewährt, auf den der überwiegende Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden
Abwesenheit entfällt.
Fahrkarten aufbewahren und an Hand deren können die sehen wie lange man unterwegs war. Ich habe noch die Bahnverbindung ausgedruckt und dabei gelegt und habe dann zeitnah das Geld bekommen.Habe das formlos mit 2 Sätzen geschrieben.
Ist nicht viel aber jeder Euro zählt.
Das steht auf der Seite der Rentenversicherung, müsste dann bei den Krankenkassen gleich sein
Höhe des Verpflegungsgeldes
Das pauschalierte Verpflegungsgeld (Tagegeld) beträgt in Anlehnung an
§ 6 Bundesreisekostengesetz (BRKG) bei einem Aufenthalt außerhalb des Wohnortes/
Aufenthaltsortes
von 24 Stunden 24,00 Euro
von mehr als 8 Stunden 12,00 Euro
Maßgebend ist die Abwesenheit an einem Kalendertag.
Ist das Frühstück Bestandteil der Verpflegung, werden von dem vollen Tagegeld
20 % (4,80 Euro) einbehalten.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes beträgt bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in
der Schweiz bei einer Reisedauer von 24 Stunden 48,00 Euro, von mehr als 8 Stunden
32,00 Euro.
Ist das Frühstück Bestandteil der Verpflegung, werden auch hier entsprechend dem vollen
Tagegeld 20 % (9,60 Euro) einbehalten.
7.2 Verpflegungsgeld bei Flug- und Schiffsreisen
Leistungsberechtigten, die zur Anreise zum Ort der Einrichtung und zurück den Flugweg
benutzen oder einen Teil der Reise mit dem Schiff zurücklegen müssen (z. B. Borkum oder
Norderney) ist Verpflegungsgeld nach der tatsächlichen Reisedauer zu zahlen. Liegt z. B.
der Flughafen innerhalb des Wohnortes, gilt als Beginn der Reise der Zeitpunkt, zu dem sich
der Leistungsberechtigte im Flughafen einzufinden hat; außerhalb des Wohnortes beginnt
die Reise mit der planmäßigen Abfahrt des Anschlusszuges oder -busses und endet mit der
planmäßigen Ankunft dieser Verkehrsmittel am Zielort.
7.3 Verpflegungsgeld bei Abbruch der Leistungen zur Teilhabe und
disziplinarischer Entlassung
Verpflegungsgeld ist auch zu zahlen, wenn der Leistungsberechtigte die Leistungen zur Teilhabe
eigenmächtig abbricht oder aus Ordnungsgründen (disziplinarisch) entlassen wird.
7.4 Verpflegungsgeld bei Reisen über 2 Tage
Für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung einer mehrtägigen Reise mit
Übernachtung wird je ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,00 Euro (Schweiz: 32,00 Euro) festgesetzt
Beginnt die mehrtägige Reise an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden
Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12,00 Euro (Schweiz: 32,00 Euro) für den
Kalendertag gewährt, auf den der überwiegende Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden
Abwesenheit entfällt.
Re: Verpflegungskosten
Echt gibt es das bei einer Kur auch?? Das wäre mir neu, ich kenn das nur von den Kidnerrehas
Re: Verpflegungskosten

Ich werde das dann auf jeden Fall mal nach der Kur bei der KK beantragen...

Mehr als nein sagen können sie ja nicht


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Re: Verpflegungskosten
Ja, ist so !giuly hat geschrieben:Echt gibt es das bei einer Kur auch?? Das wäre mir neu, ich kenn das nur von den Kidnerrehas
Habe ich bei meinen beiden letzten Muki-Kuren auch bekommen.
Liebe Grüße
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
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Re: Verpflegungskosten
Weiß jemand, ob man die Verpflegungskosten auch bei Anreise mit dem Auto bekommt?
2011 IFA Kölpinsee
2014 Hänslehof
2016 Norderheide/Bordelum
2019 Nordlicht/ Horumersiel
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Re: Verpflegungskosten
Ja, bei meiner letzten Kur habe ich Anreise mit Auto abgerechnet und auch die Verpflegungspauschale bekommen. Anreise war mit Fähre und Pausen länger als 8 Std.gretasmum hat geschrieben:Weiß jemand, ob man die Verpflegungskosten auch bei Anreise mit dem Auto bekommt?
Liebe Grüße
Manu
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Re: Verpflegungskosten
Meine Kasse hat meinen Antrag auf Verpflegungsgeld für die Reisetage abgelehnt:
"Im Rahmen einer stationären Mutter-Kind-Kur als Vorsorgeleistung nach Par. 24 SGB ist Verpflegungsgeld keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. "
"Im Rahmen einer stationären Mutter-Kind-Kur als Vorsorgeleistung nach Par. 24 SGB ist Verpflegungsgeld keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. "
Re: Verpflegungskosten
Ich kenn das auch nur von den Kinderrehas....
Re: Verpflegungskosten
Bei Mutter Kind küren gibt es das nicht